Forschungszulage im Maschinen- und Anlagenbau

Bild: BMBF, Monitoringdaten zur BSFZ

Die seit 2020 geltende staatliche Forschungszulage etabliert sich im deutschen Maschinen- und Anlagenbau und ein wachsender Anteil der Unternehmen nutzt die Forschungszulage. Besonders geschätzt werden die verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten sowie der erleichterte Zugang zur staatlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) und die Flexibilität bei der Mittelverwendung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des ZEW Mannheim und des VDMA, in der 300 Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus in Deutschland zur Forschungszulage befragt wurden.

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„Die Forschungszulage im Maschinen- und Anlagenbau motiviert viele Unternehmen zu zusätzlichen FuE-Aktivitäten, stärkt marktnahe Forschung und trägt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei“, erklärt der Dr. Christian Rammer, Autor und stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs ‚Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik‘.

Die Bewilligungsquote und damit die Planbarkeit für die Unternehmen sind bei der Forschungszulage weit höher ist als in der FuE-Projektförderung. Im Jahr 2023 wurden annähernd 9 von 10 Vorhaben aus dem Maschinen- und Anlagenbau positiv oder zumindest teilpositiv beschieden. Zwei Drittel der befragten Unternehmen haben zudem bereits Bescheide zur Forschungszulage durch die Finanzämter erhalten. In nahezu allen Fällen wurden die geltend gemachten Kosten anerkannt. Bis Ende Januar 2024 betrug das bewilligte Fördervolumen für den Maschinen- und Anlagenbau rund 130Mio.€.

Aktuell erhalten die Unternehmen eine Steuerermäßigung von 25% auf förderfähige Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bis zu 4Mio.€ pro Jahr. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von 1Mio.€. Um die Wirkung der Forschungszulage zu verstärken, hat der Bundestag im Wachstumschancengesetz mehrere Änderungen beschlossen. Durch eine geplante Anhebung der Obergrenze auf zehn Millionen Euro pro Jahr könnten deutlich mehr FuE-Aufwendungen mobilisiert werden. Würden die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt, könnte der Förderbetrag aus der Forschungszulage im Maschinen- und Anlagenbau um rund 60% im Vergleich zur derzeitigen Regelung auf potenziell knapp 1,3Mrd.€ steigen.