Arbeitssicherheit bedeutet Gehörschutz

Arbeitssicherheit bedeutet Gehörschutz

Gehörschäden bei Mitarbeitenden zu vermeiden ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Torsten Fleuren, Abteilungsleiter Arbeitsschutz bei der SVG Hamburg und seit fast 20 Jahren in der Arbeitssicherheit tätig, sagt dazu: „Gehörschutz ist Arbeitsschutz. Unternehmen müssen sich im Klaren darüber sein, dass ihre Mitarbeiter ohne ausreichenden Gehörschutz ernsthafte Schäden davontragen können.“ Die gesetzlichen Vorgaben für den Gehörschutz am Arbeitsplatz sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) zur EU-Richtlinie 2003/­10/EG klar geregelt: Es gibt eine messbare Obergrenze an Lärmbelastung, ab der Unternehmen den Arbeitslärm entweder reduzieren oder ihren Mitarbeitenden angemessenen Gehörschutz zur Verfügung stellen müssen. Der Betrieb muss dann auch dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden den Gehörschutz tatsächlich tragen. „Meiner Erfahrung nach ist die Tragerate bei Einweg-Gehörschutz sehr gering“, sagt Torsten Fleuren, „daher empfehle ich maßgefertigten Gehörschutz vom Hörakustiker. Eine kleine Investition mit großer Wirkung. Und was ich noch empfehle: regelmäßige Hörtests für Mitarbeitende.“ Am besten wendet man sich an lokale Hörakustikbetriebe, die direkt ins Unternehmen kommen und vor Ort beraten können. Aktuell gibt es die Kampagne Leben ohne Lärm, auf deren Website man Hörakustikbetriebe in der eigenen Region findet sowie weitere wertvolle Informationen zum Thema Gehörschutz am Arbeitsplatz.