Vernetzung und Datenaustausch

Bundestag beschließt Unternehmensbasisregister

Unternehmen sind in Deutschland in unterschiedlichen Registern erfasst, zwischen denen Daten selten oder gar nicht ausgetauscht werden. Mit dem nun beschlossenen Basisregister müssen Unternehmen ihre Daten künftig nur noch einmal melden.

Bild: ©Demianastur/stock.adobe.com
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Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie beispielsweise das Handelsregister oder Steuerdaten. Oft sind Unternehmen in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer. Pflege und Abfrage von Daten führen auf Seiten der Unternehmen und der Verwaltung zu Bürokratie. Nun hat der Bundestag das Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) beschlossen.

Vernetzte Registerlandschaft

Dieses soll die Grundlage für eine digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland schaffen. Im Register sollen alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfasst werden. Zudem soll das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer schaffen, die eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen ermöglichen soll. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dient die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer).

Nach dem Aufbau des Registers und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssen Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschlossenen Behörden können dann die Daten abrufen. Mehrfach-Meldungen entfallen damit für die Unternehmen, Mehrfach-Abfragen für die Behörden.