Ein Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Unternehmen ziehen gemischte LkSG-Bilanz
Eine Studie von IntegrityNext zeigt, dass Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden eine mäßig positive Bilanz nach dem ersten Jahr des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ziehen. Als größte Herausforderungen bei der Umsetzung gelten zeitlicher und organisatorischer Aufwand, Transparenz sowie die Datenqualität.
Unternehmen sehen einen bedeutenden Hebel für mehr Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette. Das gaben 66 Prozent der Befragten im Rahmen einer Studie an, die der Cloud-Spezialist IntegrityNext gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) veröffentlicht hat. Darin wurden insgesamt 244 Unternehmen, darunter vorwiegend Mitgliedsunternehmen des BME, zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) befragt. In der mittlerweile dritten Ausgabe der Studie können die Unternehmen nun zum ersten Mal von ihren praktischen Erfahrungen mit dem LkSG berichten.
Das LkSG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, um nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entlang der gesamten Lieferkette zu etablieren. Es regelt Sorgfalts- und Berichtspflichten für Unternehmen bezüglich ihrer Lieferkette. Dem Gesetz unterliegen alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3.000 im Inland Beschäftigten sowie seit dem 1. Januar 2024 auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Der Thin[gk]athon, veranstaltet vom Smart Systems Hub, vereint kollaborative Intelligenz und Industrie-Expertise, um in einem dreitägigen Hackathon innovative Lösungsansätze für komplexe Fragestellungen zu generieren. ‣ weiterlesen
Innovationstreiber Thin[gk]athon: Kollaborative Intelligenz trifft auf Industrie-Expertise
Regulatorische Anforderungen steigen
Laut Studienergebnis erkennen Unternehmen zunehmend den Wert ihrer Lieferkette. Zwei Drittel der Befragten sehen in ihrer Lieferkette einen entscheidenden Hebel für mehr Nachhaltigkeit. Bei Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden steigt diese Zahl auf 82 Prozent.
Gesetzliche Vorgaben und das Inkrafttreten des LkSG hätten merklich zur Datenerhebung in der Lieferkette sowie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beigetragen, schreiben die Studienverantwortlichen. So gaben 2021 25 Prozent der Befragten an, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. In der aktuellen Befragung sind es 46 Prozent. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden veröffentlichen in 80 Prozent der Fälle einen Nachhaltigkeitsbericht.
Die nächsten Stufe der Umsetzung des LkSG betrifft dann auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Insgesamt geben 78 Prozent aller Befragten an, ihre Lieferanten eingehend auf Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen oder planen dies zu tun. Unter den Gruppen, die bereits jetzt vom LkSG betroffen sind, liegt die Zahl bei 87 Prozent (über 3.000 Mitarbeitende) beziehungsweise bei 83 Prozent für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden. Unternehmen mit weniger als 1.000 Angestellten liegen mit 66 Prozent noch weiter zurück. Der Fokus auf unmittelbare Lieferanten hat dabei in den vergangenen Jahren stark zugenommen (2022: 29 Prozent; 2023: 50 Prozent) ebenso wie die Untersuchung von Hochrisikolieferanten (2022: 32 Prozent; 2023: 44 Prozent).
Mäßig positive Bilanz
Laut Studie ziehen Unternehmen eine mäßig positive Bilanz zum ersten Jahr des Gesetzes. Mit Kernelementen wie dem Aufbau eines Risikomanagementsystems (58 Prozent) und regelmäßigen Risikoanalysen (41 Prozent) bei allen direkten Lieferanten haben die bereits 2023 betroffenen Unternehmen gute beziehungsweise sehr gute Erfahrungen gemacht. 38 Prozent aller befragten Unternehmen geben außerdem an, das LkSG helfe ihnen signifikant dabei, Nachhaltigkeit im Unternehmen und der Lieferkette in der Praxis voranzutreiben.
Schwierigkeiten sehen bereits betroffene Firmen jedoch vor allem in Bereichen wie dem Ergreifen von Abhilfemaßnahmen zur Risikominimierung und bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern. 30 Prozent der Befragten gaben an, damit gute bis sehr gute Erfahrungen gesammelt zu haben. Mit der Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern haben laut Studienergebnis lediglich 14 Prozent gute bis sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies könnte daran liegen, dass es für Unternehmen zunehmend schwierig sei, Transparenz über unmittelbare Lieferanten hinaus zu gewinnen, schreiben die Studienautoren.