Neue Maschinenrichtlinie

VDI rät Unternehmen zu klaren Strukturen

Zum 29. Dezember 2009 trat die neue Maschinenrichtlinie in Kraft. Der VDI rät allen Herstellern, die sich bis jetzt noch nicht damit befasst haben, dies schleunigst zu tun.

„Stimmt die hergestellte Maschine nicht mit der Richtlinie überein, kann dies dazu führen, dass die Maschine nicht in Betrieb genommen werden darf“, sagt Kai Bohn, Experte des VDI. „Wird die Richtlinie dennoch missachtet, kann dies mit Strafen von bis zu 30.000 Euro belegt werden. Noch gravierender für den Hersteller wäre aber ein EU-weiter Produktrückruf.“

[zitat/]Wichtig für die Hersteller sei zu wissen, dass die EU-Richtlinie keinen Normencharakter hat, sondern Gesetz ist.

Eine wesentliche Änderung für die Hersteller ist, dass sie nun eine Risikobeurteilung, was die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte betrifft, abgeben müssen. „Die bisherigen unterschiedlichen Sicherheitsstandards in Europa werden jetzt vereinheitlicht“, ergänzt Bohn. Er rät jedem Unternehmen, das Maschinen herstellt und in den Verkehr bringt, die Verantwortlichkeiten klar zu regeln.

„Unternehmen brauchen eine Person, z.B. den CE-Verantwortlichen, der Ansprechpartner nach außen ist und alle wesentlichen Unterlagen sammelt. Intern müssen ebenfalls die Zuständigkeiten klar definiert sein, d.h. wer ist der Verantwortliche für die technische Dokumentation, die Betriebsanleitung bei einer neuen Maschine“, sagt Bohn. Zur neuen Maschinenrichtlinie veranstaltet das VDI Wissensforum am 20. und 21. April in Düsseldorf die Konferenz „Maschinenrichtlinie – effiziente CE-Kennzeichnung in der Praxis“. Schwerpunktthema ist, wie sich die sicherheitstechnischen Planungsprozesse an die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG effizient anpassen lassen. Der Konferenz geht ein eintägiger Workshop ,Effiziente CE-Kennzeichnung' voraus, der einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen der neuen Maschinenrichtlinie