Additive Fertigungsanlagen sicher betreiben

Seit März 2016 untersucht ein VDI-Gremium die rechtlichen Aspekte von Additiven Herstellungsverfahren. Es sollen technische Regeln, Vorschriften und Gesetzen zusammengefasst und auf dieser Grundlage Empfehlungen erstellt werden.

In den VDI-Gremien 'Additive Fertigungsverfahren' werden die Eigenschaften von generativen Herstellungsverfahren und der damit produzierten Bauteile untersucht und Konstruktionsempfehlungen erarbeitet. Ab März 2016 plant die Ingenieursvereinigung, in einem eigenen Gremium auch rechtliche Aspekte der additiven Verfahren zu untersuchen. Ziel der Arbietsgruppe 'Sicherheit beim Betrieb additiver Fertigungsanlagen' ist es, technische Regeln, Vorschriften und Gesetze zusammenzustellen und Empfehlungen zu erarbeiten, wie diese bei den unterschiedlichen Schritten der additiven Fertigungsprozesse umgesetzt werden können.
 
Die konstituierende Sitzung findet am 7. April 2016 in Garching bei München am Institut für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften (IWB) der Technischen Universität München statt. Der VDI lädt Experten der Arbeitssicherheit, der Werkstoffkunde und der additiven Fertigungsverfahren ein, sich an der Arbeit zu beteiligen.

(Quelle:VDI)