Was das Energieeffizienzgesetz für Firmen bedeutet

309841 437075
Bild: ©Quality Stock Arts/stock.adobe.com

Im Wesentlichen unterscheidet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Unternehmen nach ihrem Gesamtenergieverbrauch. Neue Verpflichtungen kommen auf Firmen zu, die mehr als 2,5 GWh/a verbrauchen. Der erste Schritt sollte deshalb darin bestehen, den Gesamtenergieverbrauch zu ermitteln, sofern er noch nicht bekannt ist.

Pflichten für Großverbraucher

Der größte Handlungsbedarf besteht für Unternehmen mit einem Verbrauch von über 7,5GWh/a, die noch kein Energiemanagement-System nach ISO50001 oder Umweltmanagement-System nach EMAS haben. Denn sie müssen bis zum 18. Juli 2025 eines dieser Systeme einrichten, sonst droht eine Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Die Integration erfordert einen deutlich höheren Aufwand als ein Energieaudit und dauert erfahrungsgemäß mindestens sechs Monate. In Anbetracht der hohen Zahl betroffener Unternehmen sind zudem Engpässe bei entsprechenden Dienstleistern und Zertifizierern zu erwarten. Die Einführung eines Energiemanagement-Systems beginnt in der Regel mit einem Kick-Off-Workshop, in dem die Grundlagen zum Energiemanagement vermittelt und ein Soll/Ist-Vergleich durchgeführt werden. Darauf folgt die Einführung. In diesem Rahmen werden Prozesse und Dokumentationen entsprechend der ISO50001 aufgesetzt beziehungsweise weiterentwickelt. Ergänzend können Schulungen der involvierten Mitarbeitenden im Unternehmen erfolgen. Nach einem Management Review folgt das interne Audit, das mit einem Auditbericht abschließt. Fällt dieser positiv aus, erfolgt das externe Audit und damit die Zertifizierung. In der Zeit, bis das System nachweislich eingerichtet ist, ist das Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) entbunden.

Gesamtenergieverbrauch größer 2,5GWh/a

Darüber hinaus enthält das Energieeffizienzgesetz Pflichten, die schon für alle Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5GWh/a gelten. Alle Unternehmen ab 2,5GWh/a Gesamtenergieverbrauch müssen künftig Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen veröffentlichen und Vorgaben zur Abwärme sowie einer Datenmeldepflicht nachkommen.

Für alle wirtschaftlichen Maßnahmen, die sich aus Audits oder Management-Systemen ergeben, müssen diese Unternehmen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Die Pläne müssen von einem Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energie-Auditor bestätigt sein. Welche Maßnahmen als wirtschaftlich gelten, ist anhand einer Bewertung nach DIN/EN17463 (ValERI) zu bestimmen. Dabei legt das Energieeffizienzgesetz fest, dass alle Maßnahmen als wirtschaftlich gelten, die spätestens nach der Hälfte ihrer Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert aufweist. Die Nutzungsdauer ist mit maximal 15 Jahren anzusetzen. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen als wirtschaftlich zu bewerten sind, die spätestens nach 7,5 Jahren einen positiven Kapitalwert haben. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kontrolliert dies stichprobenartig, ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Im Bereich der Abwärme ist mit dem Energieeffizienzgesetz deren Vermeidung und Nutzung verpflichtend. Dies gilt jedoch nur, soweit nach dem aktuellen Stand der Technik möglich und zumutbar. Außerdem müssen Daten zur Wärmemenge, zum Leistungsprofil und Temperaturniveau sowie zu den Regelungsmöglichkeiten schon zum 1. Juli 2024 an die bundesweite Plattform für Abwärme gemeldet werden. Jedes Jahr müssen die Daten zum 31. März bestätigt oder aktualisiert werden. Erstmals sind die Daten laut Energieeffizienzgesetz zum 1. Januar 2024 zu melden, diese Frist wurde jedoch für sechs Monate ausgesetzt. Um den Aufwand für die Erfassung der Abwärmedaten möglichst gering zu halten, empfiehlt sich eine entsprechende Sensorik sowie ein Energiemonitoring-System. Diese können Temperaturverläufe erfassen und sowie die nötigen Daten aufzeichnen, um Abwärmemengen zu erfassen.

Details folgen

Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch über 7,5GWh/a liegt, müssen die Vorgaben zur Abwärmebewertung nach DIN/EN17463 (ValERI) teilweise in ihr Managementsystem integrieren. Ein Verstoß gilt auch hier als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Details zu den Anforderungen im Abwärmebereich sowie zum Umfang der Umsetzungspläne, zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen und zur Veröffentlichung selbst stehen noch aus, werden laut BAFA jedoch zeitnah folgen.

Wie Gesamtenergieverbrauch ermitteln?

• Energieträger: Es ist der Verbrauch aller eingesetzten Energieträger (z. B. Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe) zu berücksichtigen.

• Nicht zu berücksichtigen sind unter anderem:

-> Energie, die an Dritte geliefert wird,

-> Verbräuche von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden,

-> Verbräuche von geleasten Fahrzeugen.

• Zeitraum: Maßgeblich ist der Mittelwert über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre –

zum 1. Januar 2024 also der Mittelwert über die Jahre 2021, 2022 und 2023.

• Art des Unternehmens: Es zählt der Verbrauch der kleinsten rechtlich selbstständigen Einheit inklusive Niederlassungen, Filialen und Betrieben bzw. Betriebsteilen. Das heißt, auch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften innerhalb eines Unternehmensverbunds gelten als eigene Unternehmen. Es sind alle von diesem Unternehmen selbst genutzten Gebäude und Standorte, an denen Energie verbraucht wird, sowie alle weiteren zum Unternehmen gehörenden Energieverbraucher (Anlagen, Prozesse, Fuhrpark, etc.) zu berücksichtigen.



  • China will 1 Billion Yuan in die Robotik- und Hightech-Industrie investieren

    China will 1 Billion Yuan in die Robotik- und Hightech-Industrie investieren

    Die Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform Chinas hat angekündigt, einen öffentlich geförderten Wagniskapitalfonds für Robotik, künstliche Intelligenz und Spitzeninnovationen einzurichten.

    mehr lesen: China will 1 Billion Yuan in die Robotik- und Hightech-Industrie investieren

  • Wenn der Clever-Hans-Effekt zuschlägt

    Wenn der Clever-Hans-Effekt zuschlägt

    KI-Modelle wie GPT, Llama oder Clipdienen dienen oft als Ausgangsbasis für spezialisierte KI-Modelle, die in der Wissenschaft, Industrie und nicht zuletzt in der medizinischen Diagnostik eingesetzt werden.

    mehr lesen: Wenn der Clever-Hans-Effekt zuschlägt

  • AMA-Mitglieder mit verhaltenem Optimismus für 2025

    AMA-Mitglieder mit verhaltenem Optimismus für 2025

    Der AMA Verband für Sensorik und Messtechnik hat seine Mitglieder Anfang des Jahres zur wirtschaftlichen Entwicklung 2024 befragt.

    mehr lesen: AMA-Mitglieder mit verhaltenem Optimismus für 2025

  • BSI als EUCC-Zertifizierungsstelle notifiziert

    BSI als EUCC-Zertifizierungsstelle notifiziert

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde als alleinige staatliche Zertifizierungsstelle gemäß der Verordnung (EU) 2019/881 (Cybersercurity Act, CSA) bei der Europäischen Kommission (EU-KOM) notifiziert.

    mehr lesen: BSI als EUCC-Zertifizierungsstelle notifiziert

  • Logicalis, Siticom und Orange Networks unter einem Dach

    Logicalis, Siticom und Orange Networks unter einem Dach

    Unter dem Motto ‚One Logicalis‘ firmieren die Logicalis-Tochterunternehmen Siticom und Orange Networks künftig ebenfalls als Logicalis – unter gemeinsamer Führung mit der Logicalis GmbH.

    mehr lesen: Logicalis, Siticom und Orange Networks unter einem Dach

  • Konjunktur-Dämpfer für Intralogistikbranche

    Konjunktur-Dämpfer für Intralogistikbranche

    Im vergangenen Jahr konnten die Hersteller von Fördertechnik und Intralogistik aus Deutschland den konjunkturellen Herausforderungen trotzen.

    mehr lesen: Konjunktur-Dämpfer für Intralogistikbranche

  • Kooperation von Dürr und Grob

    Kooperation von Dürr und Grob

    Dürr und Grob setzen ihre strategische Kooperation im Bereich Produktionstechnologie für Batteriezellen fort. Der dritte Gründungspartner, der Maschinenbauer Manz, ist ausgestiegen.

    mehr lesen: Kooperation von Dürr und Grob

  • Wo Deutschland Exportweltmeister ist

    Wo Deutschland Exportweltmeister ist

    Bestimmte Medikamente, chemische Halbstoffe, optische Mikroskope: Bei all diesen Waren ist Deutschland besonders stark und dominant im Export.

    mehr lesen: Wo Deutschland Exportweltmeister ist

  • Jan Stoces wird Chief Growth Officer bei Aimtec

    Jan Stoces wird Chief Growth Officer bei Aimtec

    Der Digitalisierungsspezialist Aimtec mit Hauptsitz in Pilsen, Tschechische Republik, will seine Präsenz weiter ausbauen.

    mehr lesen: Jan Stoces wird Chief Growth Officer bei Aimtec

  • Flüssigkeitskühlung oder Luftkühlung fürs Rechenzentrum?

    Flüssigkeitskühlung oder Luftkühlung fürs Rechenzentrum?

    Nach Angaben der Internationalen Energieagentur wird sich der Stromverbrauch in Rechenzentren bis 2026 im Vergleich zu 2022 verdoppeln, wobei etwa 40 Prozent des Energiebedarfs auf die Kühlung entfallen.

    mehr lesen: Flüssigkeitskühlung oder Luftkühlung fürs Rechenzentrum?

  • Anexpo 2025 in Warschau

    Anexpo 2025 in Warschau

    Vom 16. bis 18. Juni 2025 stellt Anexpo in Warschau die industriellen Automatisierung in den Mittelpunkt. Zur 4. Ausgabe, organisiert von Automa.Net, werden 300 Delegierte und 150 Unternehmen aus 40…

    mehr lesen: Anexpo 2025 in Warschau

  • It’s OWL startet ‚GoProZero‘

    It’s OWL startet ‚GoProZero‘

    Das neue it’s OWL Projekt ‚GoProZero‘ will Unternehmen dazu befähigen, zirkuläre und ressourceneffiziente Produkte zu entwickeln.

    mehr lesen: It’s OWL startet ‚GoProZero‘