Was das Energieeffizienzgesetz für Firmen bedeutet

309841 437075
Bild: ©Quality Stock Arts/stock.adobe.com

Im Wesentlichen unterscheidet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Unternehmen nach ihrem Gesamtenergieverbrauch. Neue Verpflichtungen kommen auf Firmen zu, die mehr als 2,5 GWh/a verbrauchen. Der erste Schritt sollte deshalb darin bestehen, den Gesamtenergieverbrauch zu ermitteln, sofern er noch nicht bekannt ist.

Pflichten für Großverbraucher

Der größte Handlungsbedarf besteht für Unternehmen mit einem Verbrauch von über 7,5GWh/a, die noch kein Energiemanagement-System nach ISO50001 oder Umweltmanagement-System nach EMAS haben. Denn sie müssen bis zum 18. Juli 2025 eines dieser Systeme einrichten, sonst droht eine Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Die Integration erfordert einen deutlich höheren Aufwand als ein Energieaudit und dauert erfahrungsgemäß mindestens sechs Monate. In Anbetracht der hohen Zahl betroffener Unternehmen sind zudem Engpässe bei entsprechenden Dienstleistern und Zertifizierern zu erwarten. Die Einführung eines Energiemanagement-Systems beginnt in der Regel mit einem Kick-Off-Workshop, in dem die Grundlagen zum Energiemanagement vermittelt und ein Soll/Ist-Vergleich durchgeführt werden. Darauf folgt die Einführung. In diesem Rahmen werden Prozesse und Dokumentationen entsprechend der ISO50001 aufgesetzt beziehungsweise weiterentwickelt. Ergänzend können Schulungen der involvierten Mitarbeitenden im Unternehmen erfolgen. Nach einem Management Review folgt das interne Audit, das mit einem Auditbericht abschließt. Fällt dieser positiv aus, erfolgt das externe Audit und damit die Zertifizierung. In der Zeit, bis das System nachweislich eingerichtet ist, ist das Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) entbunden.

Gesamtenergieverbrauch größer 2,5GWh/a

Darüber hinaus enthält das Energieeffizienzgesetz Pflichten, die schon für alle Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5GWh/a gelten. Alle Unternehmen ab 2,5GWh/a Gesamtenergieverbrauch müssen künftig Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen veröffentlichen und Vorgaben zur Abwärme sowie einer Datenmeldepflicht nachkommen.

Für alle wirtschaftlichen Maßnahmen, die sich aus Audits oder Management-Systemen ergeben, müssen diese Unternehmen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Die Pläne müssen von einem Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energie-Auditor bestätigt sein. Welche Maßnahmen als wirtschaftlich gelten, ist anhand einer Bewertung nach DIN/EN17463 (ValERI) zu bestimmen. Dabei legt das Energieeffizienzgesetz fest, dass alle Maßnahmen als wirtschaftlich gelten, die spätestens nach der Hälfte ihrer Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert aufweist. Die Nutzungsdauer ist mit maximal 15 Jahren anzusetzen. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen als wirtschaftlich zu bewerten sind, die spätestens nach 7,5 Jahren einen positiven Kapitalwert haben. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kontrolliert dies stichprobenartig, ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Im Bereich der Abwärme ist mit dem Energieeffizienzgesetz deren Vermeidung und Nutzung verpflichtend. Dies gilt jedoch nur, soweit nach dem aktuellen Stand der Technik möglich und zumutbar. Außerdem müssen Daten zur Wärmemenge, zum Leistungsprofil und Temperaturniveau sowie zu den Regelungsmöglichkeiten schon zum 1. Juli 2024 an die bundesweite Plattform für Abwärme gemeldet werden. Jedes Jahr müssen die Daten zum 31. März bestätigt oder aktualisiert werden. Erstmals sind die Daten laut Energieeffizienzgesetz zum 1. Januar 2024 zu melden, diese Frist wurde jedoch für sechs Monate ausgesetzt. Um den Aufwand für die Erfassung der Abwärmedaten möglichst gering zu halten, empfiehlt sich eine entsprechende Sensorik sowie ein Energiemonitoring-System. Diese können Temperaturverläufe erfassen und sowie die nötigen Daten aufzeichnen, um Abwärmemengen zu erfassen.

Details folgen

Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch über 7,5GWh/a liegt, müssen die Vorgaben zur Abwärmebewertung nach DIN/EN17463 (ValERI) teilweise in ihr Managementsystem integrieren. Ein Verstoß gilt auch hier als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Details zu den Anforderungen im Abwärmebereich sowie zum Umfang der Umsetzungspläne, zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen und zur Veröffentlichung selbst stehen noch aus, werden laut BAFA jedoch zeitnah folgen.

Wie Gesamtenergieverbrauch ermitteln?

• Energieträger: Es ist der Verbrauch aller eingesetzten Energieträger (z. B. Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe) zu berücksichtigen.

• Nicht zu berücksichtigen sind unter anderem:

-> Energie, die an Dritte geliefert wird,

-> Verbräuche von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden,

-> Verbräuche von geleasten Fahrzeugen.

• Zeitraum: Maßgeblich ist der Mittelwert über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre –

zum 1. Januar 2024 also der Mittelwert über die Jahre 2021, 2022 und 2023.

• Art des Unternehmens: Es zählt der Verbrauch der kleinsten rechtlich selbstständigen Einheit inklusive Niederlassungen, Filialen und Betrieben bzw. Betriebsteilen. Das heißt, auch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften innerhalb eines Unternehmensverbunds gelten als eigene Unternehmen. Es sind alle von diesem Unternehmen selbst genutzten Gebäude und Standorte, an denen Energie verbraucht wird, sowie alle weiteren zum Unternehmen gehörenden Energieverbraucher (Anlagen, Prozesse, Fuhrpark, etc.) zu berücksichtigen.



  • Geschäftsklima in der Digitalbranche erreicht Vor-Corona-Niveau

    Geschäftsklima in der Digitalbranche erreicht Vor-Corona-Niveau

    Mit einem Plus von 5,4 Punkten liegt der Ifo-Bitkom-Digitalindex nun bei 30 Punkten. Die deutsche Digitalbranche hat somit wieder ihr Vor-Corona-Niveau erreicht. Die Personalsorgen der Branche sind laut Index jedoch…

    mehr lesen: Geschäftsklima in der Digitalbranche erreicht Vor-Corona-Niveau

  • Arbeitsmarkt kommt ‚ohne große Schrammen‘ durch die Welle

    Arbeitsmarkt kommt ‚ohne große Schrammen‘ durch die Welle

    Nach vier Rückgängen in Folge ist das IAB-Arbeitsmarktbarometer im Januar wieder gestiegen. Die zahlen deuten u.a. auf weiter steigende Beschäftigung hin.

    mehr lesen: Arbeitsmarkt kommt ‚ohne große Schrammen‘ durch die Welle

  • EU-Kommission stellt neue Normungsstrategie vor

    EU-Kommission stellt neue Normungsstrategie vor

    Die EU-Kommission hat eine neue Normungsstrategie vorgestellt. Diese sieht u.a. vor, die Einflussnahme von Akteuren aus nicht-Mitgliedsstaaten eindämmen. Zudem soll die Rolle Europas bei globalen Normen gestärkt werden.

    mehr lesen: EU-Kommission stellt neue Normungsstrategie vor

  • Statamath wird Tochter von IFM Solutions

    Statamath wird Tochter von IFM Solutions

    IFM Solutions hat den Big-Data-Spezialisten Statamath übernommen. Alexander Hoffmann und Christian Friedrich sollen das Unternehmen weiterhin führen.

    mehr lesen: Statamath wird Tochter von IFM Solutions

  • Smart Systems Hub erweitert IoT-Labor

    Smart Systems Hub erweitert IoT-Labor

    Rund 500.000€ investiert der Smart Systems Hub in den Ausbau seines ‚IoT-Labs‘. Unternehmen und Institute können dort beispielsweise Roboter per über die Cloud mithilfe von 5G fernsteuern.

    mehr lesen: Smart Systems Hub erweitert IoT-Labor

  • Kooperation zwischen AIF und IDTA

    Kooperation zwischen AIF und IDTA

    Die Industrial Digital Twin Association und Alliance Industrie du Futur haben ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Beide wollen sich u.a. auf Digital Twin-Projekte fokussieren, die der Industrie zu mehr Nachhaltigkeit…

    mehr lesen: Kooperation zwischen AIF und IDTA

  • World of Quantum geht in München an den Start

    World of Quantum geht in München an den Start

    Eine Plattform für die Quantentechnologie will die Messe München mit der World of Quantum bieten, die erstmals im Rahmen der Laser World of Photonics stattfinden soll.

    mehr lesen: World of Quantum geht in München an den Start

  • Pandemie hemmt Innovationen und ist zugleich Impulsgeber

    Pandemie hemmt Innovationen und ist zugleich Impulsgeber

    Im Jahr 2020 haben deutsche Unternehmen ihre innovationsausgaben reduziert. Wie aus Erhebungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung hervorgeht, sind die Innovationstätigkeiten dabei vor allem bei Großunternehmen zurück gegangen.

    mehr lesen: Pandemie hemmt Innovationen und ist zugleich Impulsgeber

  • FMB 2022 findet früher statt

    FMB 2022 findet früher statt

    Die Vorverlegung der SPS führt dazu, dass die FMB – Zuliefermesse Maschinenbau nun ebenfalls früher stattfindet. Statt wie ursprünglich geplant Mitte November, sind die Veranstalter auf einen Termin Mitte Oktober…

    mehr lesen: FMB 2022 findet früher statt

  • iGrafx übernimmt Logpickr

    iGrafx übernimmt Logpickr

    Mit der Übernahme von Logpickr hat sich der Prozessdatenmanagement-Spezialist iGrafx Knowhow in Sachen Process Mining gesichert.

    mehr lesen: iGrafx übernimmt Logpickr

  • Machine Learning für die hochautomatisierte Fertigung

    Machine Learning für die hochautomatisierte Fertigung

    Der Automobilzulieferer Valeo hat mit dem Fraunhofer KI-Spin-off Plus10 und der Technischen Hochschule Ingolstadt ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt gestartet. Ziel des Projekts Palim (Performance-Accelerated Learning for Intelligent Manufacturing) ist es,…

    mehr lesen: Machine Learning für die hochautomatisierte Fertigung

  • Ifo Geschäftsklima legt im Januar zu

    Ifo Geschäftsklima legt im Januar zu

    0,9 Punkte mehr als noch im Dezember: Der Ifo-Geschäftsklimaindex ist im Januar gestiegen. Aus der Industrie kommen dabei positive Signale.

    mehr lesen: Ifo Geschäftsklima legt im Januar zu