Unternehmen können Anträge für 5G-Frequenzen stellen

Die Nutzung von privaten 5G-Frequenzen kann beginnen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, können Unternehmen ab sofort Anträge stellen.

 (Bild: ©Sikov/Fotolia.com)
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Mit der Frequenzgebührenverordnung im Bundesgesetzblatt können Unternehmen ab sofort einen Antrag auf die Nutzung von privaten 5G-Frequenzen stellen. „Deutschland gehört damit zu den globalen Vorreitern bei der privaten Nutzung von 5G. Wir legen hier das Fundament für disruptiven Wandel. Die lokalen Frequenzen erlauben Unternehmen es jetzt, von Tag eins an ein eigenes Netz aufzubauen. Bisher waren Unternehmen von der Versorgung durch Telekommunikationsanbieter abhängig. Das ist ein großer Schritt nach vorn. Es ist sogar möglich, was bislang undenkbar war: Mobilfunknetze aufzubauen, vom Internet getrennt. Das bietet ein ganz neues Niveau an Sicherheit“, sagt Thomas Jarzombek, Beauftragter des BMWi für die Digitale Wirtschaft und Startups. Um die 5G-Technologie und die Anwendung vor Ort zu beleben, wurden Frequenzen im Bereich von 3,7 bis 3,8GHz reserviert. Lizenznehmer können so eigene Netze innerhalb von Unternehmen und der Landwirtschaft errichten. Antragsformulare sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur zu finden.