
Unter der Federführung des BSI und der italienischen Cybersicherheitsbehörde ACN haben die Cybersicherheitsbehörden der G7-Staaten unter Mitwirkung der EU Kommission eine Richtlinie zur Software Bill of Materials (SBOM) for AI erarbeitet. Diese bietet Empfehlungen für Minimalanforderungen an eine solche SBOM. Die sieben übergeordneten Informationskategorien (Cluster) enthalten jeweils mehrere Elemente sowie Praxisbeispiele.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner: „Transparenz über die KI-Lieferkette, die eingesetzten Komponenten und Abhängigkeiten bildet die Grundlage für robuste KI-Cybersicherheit. Sie ermöglicht Nachvollziehbarkeit der Systeme, unterstützt das effiziente Management identifizierter Schwachstellen und stärkt das Cyberrisikomanagement der Organisation.“
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Eine SBOM soll, erweitert auf KI-Systeme, künftig z.B. Informationen über das verwendete KI-Modell sowie Art, Quelle und mögliche Biases in den Trainingsdaten enthalten. Ziel ist, den gesamten Lebenszyklus der KI-Anwendung zu betrachten und transparent zu machen.
Bereits im Juni 2025 wurde eine gemeinsame Vision zum Nutzen und der Notwendigkeit einer Stückliste für KI (SBOM for AI) veröffentlicht: www.bsi.bund.de
Die G7-Richtlinie finden Interessierte hier: www.bsi.bund.de








































