Cybersicherheit hält Einzug in die neue EU-Maschinenverordnung

S and V Design AdobeStock 709005783 Konvertiert
Bild: ©S and V Design/stock.adobe.com

Technologische Entwicklungen im Maschinenbau, allen voran die intelligente Vernetzung von Maschinen und die Verwendung von KI-Technologie, bringen auch neue Herausforderungen mit sich: Verstärkt müssen sich Unternehmen auch dem Thema der Cyberkriminalität widmen. Immer häufiger sehen sie sich Hacker-Angriffen ausgesetzt, Datendiebstahl sowie -verschlüsselung und damit einhergehende Erpressungsversuche können beträchtliche finanzielle Schäden verursachen.

Diesen Entwicklungen trägt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 Rechnung. In ihr finden sich Vorgaben zur Cybersicherheit, die Unternehmen künftig umsetzen müssen, um auch weiterhin das CE-Kennzeichen zu erhalten. Im Unterschied zur alten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt die Verordnung für alle EU-Länder und muss nicht erst in nationale Gesetze gegossen werden. Obgleich sie erst ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden ist, stellt die neue EU-Maschinenverordnung im Bereich der Cybersecurity anspruchsvolle Vorgaben, auf die sich die Unternehmen frühzeitig vorbereiten sollten.

Hersteller in der Bringschuld

Die Verordnung nimmt vor allem die Hersteller in die Pflicht. Sie sind künftig dazu angehalten, Vorkehrungen zu treffen, um ihre Maschinen gegen Cyber-Angriffe zu sichern. Doch bedeutet dies nicht, dass damit die anderen Akteure aus der Verantwortung entlassen wären – insbesondere die Anwender werden zu einer gewissenhaften Nutzung angehalten.

Die Neuerungen im Detail

Die neuen Vorgaben zur Cybersecurity finden sich größtenteils in Anhang lll der Verordnung. Relevant sind hier vor allem folgende Aspekte:

  • Schutz gegen Korrumpierung (Protection against corruption) (Artikel 1.1.9):
  • Die Maschine muss so gebaut sein, dass ihre Verknüpfung mit anderen Geräten oder dem Internet zu keiner „gefährlichen Situation“ führt, wie es in der Verordnung heißt. Software und Daten, die dem sicheren Betrieb der Maschine dienen, müssen zudem benannt und geschützt werden. Schließlich sind auch alle (rechtmäßigen wie unrechtmäßigen) Eingriffe in sicherheitsrelevante Software zu dokumentieren.
  • Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen (Artikel 1.2.1):

Auch für die Sicherung der Maschinensteuerung haben die Hersteller Sorge zu tragen. So dürfen weder im Falle von Hacker-Angriffen, noch bei versehentlichen Anwenderfehlern Gefährdungssituationen entstehen. Die Grenzen der Sicherheitsfunktionen von Maschinen müssen überdies vorab genau abgesteckt werden und vor nachträglichen Veränderungen geschützt sein. Dies gilt ausdrücklich auch für selbstlernende, d. h. KI-basierte Systeme. Die Verordnung sieht außerdem vor, dass Rückverfolgungsprotokolle zu absichtlichen oder unabsichtlichen Eingriffen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden und zugänglich sein müssen.

Ebenfalls bedeutsam: Vorgaben zu AfterSales-Pflichten und KI-Systemen

Doch hat die neue EU-Maschinenverordnung nicht nur Auswirkungen auf Herstellung und Risikoanalyse – auch Nachmarktpflichten finden sich explizit aufgeführt. Sollten Maschinen nicht mehr ‚verordnungskonform‘ sein, sind Hersteller unverzüglich dazu aufgefordert, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen oder aber Rückrufaktionen einzuleiten bzw. das Produkt vom Markt zu nehmen. Auch die zuständigen nationalen Behörden sind in einem entsprechenden Fall zu unterrichten.

Eine weitere Neuerung betrifft zudem Maschinen, die über Systeme mit sog. „selbstentwickelndem Verhalten“ (sprich: KI-Systeme) verfügen. Sie werden künftig zu den Hochrisikomaschinen gerechnet, was das Konformitätsbewertungsverfahren deutlich aufwendiger werden lässt. So werden die Hersteller gemäß der neuen EU-Verordnung eine Baumusterprüfung oder ein umfassendes Qualitätssicherungssystem vorzuweisen haben, um die Konformität von Maschinen mit KI-Software garantieren zu können.

Welche Maßnahmen können Hersteller ergreifen?

Letztlich bleibt es den Herstellern überlassen, welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind, um den Anforderungen der neuen EU-Verordnung Genüge zu leisten. Als Leitfaden kann jedoch die internationale Normenreihe IEC62443 dienen, die sich mit der IT-Sicherheit von ‚Industrial Automation and Control Systems‘ befasst. Hervorzuheben sind hier im Besonderen die Dokumente IEC62443 4-1 (Secure product development lifecycle requirements) sowie 62443 4-2 (Technical security requirements for IACS components). Sie behandeln, welche Aspekte im Hinblick auf einen sicheren Software-Entwicklungsprozess zu beachten sind.

Ratsam erscheint zuvorderst eine Bedrohungsmodellierung. Dadurch lässt sich erkennen, auf welchen unterschiedlichen Wegen (etwa über das Bedienterminal, USB-Zugänge oder das Netzwerk) die Maschine angegriffen werden kann. Auf Grundlage eines solchen Modells kann in einem nächsten Schritt das individuelle Risiko bewertet und ein Maßnahmenplan erstellt werden.

Dabei sollten folgende Aspekte in Betracht gezogen werden:

  • eine starke Verschlüsselung sämtlicher Netzwerkverbindungen zur Maschine.
  • Einführung eines Identitäts- und Zugangsmanagements, das sicherstellt, dass die Anmeldung ausschließlich berechtigten Personen gestattet ist. Die Sicherheitsparameter müssen zudem so festgelegt sein, dass der Aktionsraum des Benutzers klar umrissen ist. Ein solches Least-Privilege-Prinzip sollte nicht nur für Anwender, sondern auch für die Verbindung mit anderen Maschinen oder Systemen gelten.
  • eine genaue Protokollierung sämtlicher Anmelde- und Abmeldevorgänge durch das installierte Software-Programm. Darüber hinaus müssen alle Modifizierungen der Software protokolliert werden – ganz gleich, ob sie autorisiert (etwa in Form von Updates) oder unautorisiert (schlimmstenfalls durch Hacker-Angriffe) vorgenommen wurden. Die Speicherung der Daten sollte direkt auf der Maschine oder auf einem zentralen Server erfolgen. Auch die Bereitstellung dieser Dokumentation für Prüfstellen oder Behörden ist vom Hersteller jederzeit zu garantieren.
  • ein Vulnerability-Management für alle installierten Software-Programme, im Zuge dessen fortlaufend mögliche Schwachpunkte (schwach geschützte Zugangscodes, riskante Netzwerkverbindungen etc.) identifiziert werden. Aufgrund der neu hinzukommenden After-Sales-Verpflichtungen sollten Hersteller auch logistisch darauf vorbereitet sein, Defizite und Mängel rasch beseitigen zu können.

Auch wenn einige Formulierungen in der neuen EU-Maschinenverordnung unter Umständen Raum für Diskussionen lassen, weisen die Vorgaben zur Cybersecurity in die richtige Richtung. Die Verordnung reagiert auf ein Problem, das die Unternehmen in den kommenden Jahren immer stärker beschäftigen wird, und nimmt Hersteller sowie Betreiber im Kampf gegen Cyberkriminalität in die Pflicht.

Zumal auf Hersteller-Seite nun möglichst frühzeitig Vorkehrungen getroffen werden sollten: Diese reichen von einer umsichtigen Risikoanalyse aufgrund von Bedrohungsmodellierungen über verlässliche Verschlüsselungsverfahren und Identitätsprüfungen bis hin zu einem fortlaufenden Vulnerability-Management, das immer auch die Anwender in die Sicherheitsmaßnahmen einbindet. Nur im Schulterschluss von Herstellern und Betreibern kann die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität gelingen. Die Komplexität dieser Aufgabe erfordert ein planvolles Handeln, auch wenn die Verordnung erst Anfang 2027 verbindlich anzuwenden ist.



  • Nur noch 5,6 Millionen in Kurzarbeit

    Nur noch 5,6 Millionen in Kurzarbeit

    Die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit ging im Juli auf 5,6 Millionen zurück, gegenüber 6,7 Millionen im Juni. Doch während immer mehr Händler und Dienstleister aufatmen können, sinken die Zahlen…

    mehr lesen: Nur noch 5,6 Millionen in Kurzarbeit

  • Auch nach der Pandemie mehr Homeoffice

    Auch nach der Pandemie mehr Homeoffice

    Rund 37 Prozent der produzierenden Unternehmen wollen Homeoffice auch nach der Corona-Krise nutzen. Vor Ausbruch der Pandemie waren es nur etwa 25 Prozent der Fertigungsbetriebe, wie eine repräsentative Umfrage des…

    mehr lesen: Auch nach der Pandemie mehr Homeoffice

  • Erwartungen für August steigen deutlich

    Erwartungen für August steigen deutlich

    Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland steigen im August 2020 gegenüber dem Vormonat wieder deutlich an, nachdem sie im Juli leicht zurückgegangen waren. Die Konjunkturerwartungen liegen aktuell bei 71,5 Punkten, also 12,2…

    mehr lesen: Erwartungen für August steigen deutlich

  • Hintergrundwissen zur OT- und IT-Welt

    Hintergrundwissen zur OT- und IT-Welt

    Die internetbasierte Veranstaltung IT meets OT am 08. September 2020 bietet Hintergrundwissen zu den zentralen Aspekten von OT- und IT-Architekturen. Dabei werden Fragen adressiert wie: Warum ist Integrität das Schutzziel…

    mehr lesen: Hintergrundwissen zur OT- und IT-Welt

  • Schneider Electric übernimmt Proleit

    Schneider Electric übernimmt Proleit

    Schneider Electric hat den MES-Anbieter Proleit AG erworben. Mit diesem Schritt will der französische Konzern seine Kompetenzen bei der Software-gestützten Automatisierung erweitern.

    mehr lesen: Schneider Electric übernimmt Proleit

  • Konjunkturerholung in der Digitalbranche setzt sich fort

    Konjunkturerholung in der Digitalbranche setzt sich fort

    Im Juli ist der Bitkom-Ifo-Digitalindex erneut gestiegen — der dritte Anstieg in Folge. Die Bitkom-Branche blickt zudem wieder in die Zukunft. Die Erwartungen an das nächste halbe Jahr liegen wider…

    mehr lesen: Konjunkturerholung in der Digitalbranche setzt sich fort

  • Roland Busch folgt auf Joe Kaeser

    Roland Busch folgt auf Joe Kaeser

    Siemens stellt sein Topmanagement um: Roland Busch übernimmt ab Oktober die Verantwortung für das Geschäftsjahr 2021. Auf der Hauptversammlung nächsten Februar löst Busch Topmanager Joe Kaeser als Vorstandsvorsitzenden ab. Digital…

    mehr lesen: Roland Busch folgt auf Joe Kaeser

  • Weniger Aufträge im ersten Halbjahr

    Weniger Aufträge im ersten Halbjahr

    Die durch Handelsstreitigkeiten und politische Verwerfungen geschwächte Weltkonjunktur wurde durch die Covid-19-Pandemie zusätzlich getroffen. Das zeigt sich auch am deutlichen Orderminus im Maschinen- und Anlagenbau.

    mehr lesen: Weniger Aufträge im ersten Halbjahr

  • Alexander Kläger ist neuer SAP Deutschland-Chef

    Alexander Kläger ist neuer SAP Deutschland-Chef

    Mit Alexander Kläger hat SAP Deutschland seit dem 1. August einen neuen Geschäftsführer. Der 49-Jährige ist seit 2012 für den Software-Konzern tätig.

    mehr lesen: Alexander Kläger ist neuer SAP Deutschland-Chef

  • Schwachstellen priorisieren und beheben

    Schwachstellen priorisieren und beheben

    Mit der Vulnerability Mitigation App (VMA) stellt Tufin eine Applikation zur Verfügung, die es Unternehmen ermöglicht, Bedrohungen zu priorisieren und auf diese Weise eine effektive Fehlerbehebung und automatisierte Risikominderung zu…

    mehr lesen: Schwachstellen priorisieren und beheben

  • Emotet ist zurück

    Emotet ist zurück

    Bereits im Februar 2020 berichteten wir von einem Cyberangriff mit dem Trojaner Emotet auf das Berliner Kammergericht. Mehr als 160 Tage nach der letzten bekannten Verbreitung der Schadsoftware konnten Sicherheitsforscher…

    mehr lesen: Emotet ist zurück

  • Kein Unternehmen kommt ohne IoT-Sicherheit aus

    Kein Unternehmen kommt ohne IoT-Sicherheit aus

    Das Internet der Dinge setzt sich in großem Stil durch, weil die potenziellen Vorteile immens sind. Ob es sich um Gebäude- und Straßenlichtsensoren, Überwachungskameras, IP-Telefone, Point-of-Sale-Systeme, Konferenzraumtechnik und vieles mehr…

    mehr lesen: Kein Unternehmen kommt ohne IoT-Sicherheit aus