Richtlinie zur biologischen Abluftreinigung

Die neue VDI Richtlinie 3477 erläutert, wie mit Biofilteranlagen verschiedene Abgasarten entsorgt werden können. Die alte Ausgabe aus dem Jahr 2004 wurde darin mit neuen Erkenntnissen angereichert.

Zahlreiche Geruchsstoffe und Lösemittel lassen sich mithilfe von Biofiltern aus Abgasströmen entfernen. Mikroorganismen zerlegen dabei Schad- und Geruchsstoffe in harmlose Produkte wie Kohlenstoffdioxid und Wasser. Die neu erschienene Richtlinie VDI 3477 „Biologische Abluftreinigung – Biofilter“ zeigt, welche Abgasarten beziehungsweise Stoffe erfolgreich mit einer Biofilteranlage entsorgt werden können. Herausgeber ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN (KRdL).

Die Richtlinie führt dazu Produktionsverfahren auf, bei denen sich eine biologische Abgasbehandlung mit Biofiltern in der Praxis bewährt hat. Darüber hinaus beschreibt sie die für eine sachgerechte Auslegung der Biofilteranlage notwendigen Grundlagen und Bewertungskriterien. Gegenüber der alten Ausgabe vom November 2004 wurden nicht nur neueste Erkenntnisse in die Richtlinie eingearbeitet, sondern auch die Abschnitte „Deponiegasbehandlung“ und „Landwirtschaftliche Biofilter“ ergänzt. Die Einspruchsfrist endet am 31. August 2014.

(Quelle:VDI/Bild:Tholander Ablufttechnik GmbH)