EK Robotics stellt Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung

EK Robotics
Bild: EK Robotics GmbH

EK Robotics hat beim zuständigen Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Die Geschäftsführung bleibt uneingeschränkt im Amt und führt das Unternehmen fort. Ziel des Sanierungsverfahrens ist es, den Anbieter wirtschaftlich zu stabilisieren und zukunftsfähig aufzustellen. Hintergrund des Schritts ist ein herausforderndes Marktumfeld: Investitionszurückhaltung, konjunkturelle Unsicherheiten und globale Marktverwerfungen. Zusätzlich belasten einzelne Altprojekte mit nicht ausreichend kompensierten Mehrkosten die Ertragslage.

Kunden- und Lieferbeziehungen werden weiter bedient

Der operative Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter und alle bestehenden Kunden- und Lieferbeziehungen werden weiterhin bedient. Auch sämtliche Serviceleistungen bleiben vollumfänglich verfügbar und sind über das Verfahren hinaus langfristig gesichert. Die ausländischen Tochtergesellschaften der Gruppe sind nicht betroffen.

Investorenprozess eingeleitet

Parallel zur Eigenverwaltung hat das Unternehmen einen strukturierten Investorenprozess eingeleitet, um zusätzliche strategische Optionen für die zukünftige Entwicklung zu prüfen und umzusetzen. Erste Gespräche mit potenziellen Investoren haben bereits begonnen.“Unser Ziel ist es, EK Robotics nachhaltig zu stabilisieren und zukunftsfähig aufzustellen. Die Eigenverwaltung verschafft uns den notwendigen unternehmerischen und rechtlichen Rahmen, um diesen Weg aktiv zu gestalten“, sagt Andreas Lindemann, Geschäftsführer EK Robotics.