Was das Energieeffizienzgesetz für Firmen bedeutet

309841 437075
Bild: ©Quality Stock Arts/stock.adobe.com

Im Wesentlichen unterscheidet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Unternehmen nach ihrem Gesamtenergieverbrauch. Neue Verpflichtungen kommen auf Firmen zu, die mehr als 2,5 GWh/a verbrauchen. Der erste Schritt sollte deshalb darin bestehen, den Gesamtenergieverbrauch zu ermitteln, sofern er noch nicht bekannt ist.

Pflichten für Großverbraucher

Der größte Handlungsbedarf besteht für Unternehmen mit einem Verbrauch von über 7,5GWh/a, die noch kein Energiemanagement-System nach ISO50001 oder Umweltmanagement-System nach EMAS haben. Denn sie müssen bis zum 18. Juli 2025 eines dieser Systeme einrichten, sonst droht eine Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Die Integration erfordert einen deutlich höheren Aufwand als ein Energieaudit und dauert erfahrungsgemäß mindestens sechs Monate. In Anbetracht der hohen Zahl betroffener Unternehmen sind zudem Engpässe bei entsprechenden Dienstleistern und Zertifizierern zu erwarten. Die Einführung eines Energiemanagement-Systems beginnt in der Regel mit einem Kick-Off-Workshop, in dem die Grundlagen zum Energiemanagement vermittelt und ein Soll/Ist-Vergleich durchgeführt werden. Darauf folgt die Einführung. In diesem Rahmen werden Prozesse und Dokumentationen entsprechend der ISO50001 aufgesetzt beziehungsweise weiterentwickelt. Ergänzend können Schulungen der involvierten Mitarbeitenden im Unternehmen erfolgen. Nach einem Management Review folgt das interne Audit, das mit einem Auditbericht abschließt. Fällt dieser positiv aus, erfolgt das externe Audit und damit die Zertifizierung. In der Zeit, bis das System nachweislich eingerichtet ist, ist das Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) entbunden.

Gesamtenergieverbrauch größer 2,5GWh/a

Darüber hinaus enthält das Energieeffizienzgesetz Pflichten, die schon für alle Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5GWh/a gelten. Alle Unternehmen ab 2,5GWh/a Gesamtenergieverbrauch müssen künftig Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen veröffentlichen und Vorgaben zur Abwärme sowie einer Datenmeldepflicht nachkommen.

Für alle wirtschaftlichen Maßnahmen, die sich aus Audits oder Management-Systemen ergeben, müssen diese Unternehmen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Die Pläne müssen von einem Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energie-Auditor bestätigt sein. Welche Maßnahmen als wirtschaftlich gelten, ist anhand einer Bewertung nach DIN/EN17463 (ValERI) zu bestimmen. Dabei legt das Energieeffizienzgesetz fest, dass alle Maßnahmen als wirtschaftlich gelten, die spätestens nach der Hälfte ihrer Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert aufweist. Die Nutzungsdauer ist mit maximal 15 Jahren anzusetzen. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen als wirtschaftlich zu bewerten sind, die spätestens nach 7,5 Jahren einen positiven Kapitalwert haben. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kontrolliert dies stichprobenartig, ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Im Bereich der Abwärme ist mit dem Energieeffizienzgesetz deren Vermeidung und Nutzung verpflichtend. Dies gilt jedoch nur, soweit nach dem aktuellen Stand der Technik möglich und zumutbar. Außerdem müssen Daten zur Wärmemenge, zum Leistungsprofil und Temperaturniveau sowie zu den Regelungsmöglichkeiten schon zum 1. Juli 2024 an die bundesweite Plattform für Abwärme gemeldet werden. Jedes Jahr müssen die Daten zum 31. März bestätigt oder aktualisiert werden. Erstmals sind die Daten laut Energieeffizienzgesetz zum 1. Januar 2024 zu melden, diese Frist wurde jedoch für sechs Monate ausgesetzt. Um den Aufwand für die Erfassung der Abwärmedaten möglichst gering zu halten, empfiehlt sich eine entsprechende Sensorik sowie ein Energiemonitoring-System. Diese können Temperaturverläufe erfassen und sowie die nötigen Daten aufzeichnen, um Abwärmemengen zu erfassen.

Details folgen

Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch über 7,5GWh/a liegt, müssen die Vorgaben zur Abwärmebewertung nach DIN/EN17463 (ValERI) teilweise in ihr Managementsystem integrieren. Ein Verstoß gilt auch hier als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Details zu den Anforderungen im Abwärmebereich sowie zum Umfang der Umsetzungspläne, zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen und zur Veröffentlichung selbst stehen noch aus, werden laut BAFA jedoch zeitnah folgen.

Wie Gesamtenergieverbrauch ermitteln?

• Energieträger: Es ist der Verbrauch aller eingesetzten Energieträger (z. B. Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe) zu berücksichtigen.

• Nicht zu berücksichtigen sind unter anderem:

-> Energie, die an Dritte geliefert wird,

-> Verbräuche von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden,

-> Verbräuche von geleasten Fahrzeugen.

• Zeitraum: Maßgeblich ist der Mittelwert über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre –

zum 1. Januar 2024 also der Mittelwert über die Jahre 2021, 2022 und 2023.

• Art des Unternehmens: Es zählt der Verbrauch der kleinsten rechtlich selbstständigen Einheit inklusive Niederlassungen, Filialen und Betrieben bzw. Betriebsteilen. Das heißt, auch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften innerhalb eines Unternehmensverbunds gelten als eigene Unternehmen. Es sind alle von diesem Unternehmen selbst genutzten Gebäude und Standorte, an denen Energie verbraucht wird, sowie alle weiteren zum Unternehmen gehörenden Energieverbraucher (Anlagen, Prozesse, Fuhrpark, etc.) zu berücksichtigen.



  • Mehr Polizeipräsenz im digitalen Raum

    Mehr Polizeipräsenz im digitalen Raum

    Die Bedrohung durch Internetkriminelle wird immer größer. Darüber sind sich 94% der Internetnutzer einig. Die große Mehrheit sieht daher Staat und Behörden in der Pflicht, stärker gegen Kriminelle im digitalen…

    mehr lesen: Mehr Polizeipräsenz im digitalen Raum

  • Verlängerter Lockdown lässt Wirtschaft stagnieren

    Verlängerter Lockdown lässt Wirtschaft stagnieren

    Nach ersten Schätzungen geht das Ifo-Institut von einer Stagnation der Wirtschaftsleistung im ersten Quartal aus. Erst im zweiten Quartal gehen die Experten wieder von einem Zuwachs aus.

    mehr lesen: Verlängerter Lockdown lässt Wirtschaft stagnieren

  • Intelligente Überwachung von Produktionsmaschinen

    Intelligente Überwachung von Produktionsmaschinen

    Die Forschungspartner Technische Hochschule Deggendorf und die Technische Universität München sowie den beiden Unternehmen Schindler & Schill (EasyLogix) und Systema haben das BMWi-ZIM-Projekt MobiCM erfolgreich abgeschlossen. Ziel war die Entwicklung…

    mehr lesen: Intelligente Überwachung von Produktionsmaschinen

  • DIN und VDE DKE kooperieren mit Enterprise Singapore

    DIN und VDE DKE kooperieren mit Enterprise Singapore

    Die Normungsorganisationen DIN und VDE DKE haben eine Kooperationsvereinbarung mit ‚Enterprise Singapore‘ getroffen. Die Zusammenarbeit soll unter anderem die Bereiche Industrie 4.0 sowie künstliche Intelligenz umfassen.

    mehr lesen: DIN und VDE DKE kooperieren mit Enterprise Singapore

  • Anstieg der Konjunkturerwartungen im Januar

    Anstieg der Konjunkturerwartungen im Januar

    Im Januar sind die Konjunkturerwartungen im ZEW-Indikator gestiegen. Trotz des Lockdowns haben sich die Aussichten demnach verbessert. Dabei seien vor allem die Exporterwartungen gestiegen, sagt ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, Ph.D.

    mehr lesen: Anstieg der Konjunkturerwartungen im Januar

  • Produktion unter erschwerten Bedingungen

    Produktion unter erschwerten Bedingungen

    Elektronikfertigung während der Pandemie Produktion unter erschwerten Bedingungen Da man in der Produktion nicht so ohne weiteres auf Homeoffice setzen kann, müssen sich Fertiger Konzepte einfallen lassen, wie sie unter…

    mehr lesen: Produktion unter erschwerten Bedingungen

  • Facton wird Teil der FOG

    Facton wird Teil der FOG

    Die FOG Software Group will mit der Übernahme von Facton ihr Portfolio an Softwarelösungen für die intelligente Fertigung ausbauen.

    mehr lesen: Facton wird Teil der FOG

  • Eplan startet Partnernetzwerk

    Eplan startet Partnernetzwerk

    Eplan startet mit der Gründung eines neuen Partnernetzwerks in das neue Jahr. Durch den Austausch der Partner soll unter anderem die Integration unterschiedlicher Systeme vereinfacht werden.

    mehr lesen: Eplan startet Partnernetzwerk

  • Neuer Robotikverband gegründet

    Neuer Robotikverband gegründet

    Um den Robotereinsatz bei kleineren und mittleren Unternehmen zu fördern, wurde Ende des vergangenen Jahres der Deutsche Robotik Verband gegründet.

    mehr lesen: Neuer Robotikverband gegründet

  • Umsatzerwartungen erstmals in der Pandemie positiv

    Umsatzerwartungen erstmals in der Pandemie positiv

    Auf 2021 blicken die Entscheider in der Branche mit einer Mischung aus Zurückhaltung und leichtem Optimismus. Dies geht aus dem aktuellen Maschinenbau-Barometer von PwC hervor.

    mehr lesen: Umsatzerwartungen erstmals in der Pandemie positiv