Was das Energieeffizienzgesetz für Firmen bedeutet

309841 437075
Bild: ©Quality Stock Arts/stock.adobe.com

Im Wesentlichen unterscheidet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Unternehmen nach ihrem Gesamtenergieverbrauch. Neue Verpflichtungen kommen auf Firmen zu, die mehr als 2,5 GWh/a verbrauchen. Der erste Schritt sollte deshalb darin bestehen, den Gesamtenergieverbrauch zu ermitteln, sofern er noch nicht bekannt ist.

Pflichten für Großverbraucher

Der größte Handlungsbedarf besteht für Unternehmen mit einem Verbrauch von über 7,5GWh/a, die noch kein Energiemanagement-System nach ISO50001 oder Umweltmanagement-System nach EMAS haben. Denn sie müssen bis zum 18. Juli 2025 eines dieser Systeme einrichten, sonst droht eine Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Die Integration erfordert einen deutlich höheren Aufwand als ein Energieaudit und dauert erfahrungsgemäß mindestens sechs Monate. In Anbetracht der hohen Zahl betroffener Unternehmen sind zudem Engpässe bei entsprechenden Dienstleistern und Zertifizierern zu erwarten. Die Einführung eines Energiemanagement-Systems beginnt in der Regel mit einem Kick-Off-Workshop, in dem die Grundlagen zum Energiemanagement vermittelt und ein Soll/Ist-Vergleich durchgeführt werden. Darauf folgt die Einführung. In diesem Rahmen werden Prozesse und Dokumentationen entsprechend der ISO50001 aufgesetzt beziehungsweise weiterentwickelt. Ergänzend können Schulungen der involvierten Mitarbeitenden im Unternehmen erfolgen. Nach einem Management Review folgt das interne Audit, das mit einem Auditbericht abschließt. Fällt dieser positiv aus, erfolgt das externe Audit und damit die Zertifizierung. In der Zeit, bis das System nachweislich eingerichtet ist, ist das Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) entbunden.

Gesamtenergieverbrauch größer 2,5GWh/a

Darüber hinaus enthält das Energieeffizienzgesetz Pflichten, die schon für alle Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5GWh/a gelten. Alle Unternehmen ab 2,5GWh/a Gesamtenergieverbrauch müssen künftig Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen veröffentlichen und Vorgaben zur Abwärme sowie einer Datenmeldepflicht nachkommen.

Für alle wirtschaftlichen Maßnahmen, die sich aus Audits oder Management-Systemen ergeben, müssen diese Unternehmen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Die Pläne müssen von einem Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energie-Auditor bestätigt sein. Welche Maßnahmen als wirtschaftlich gelten, ist anhand einer Bewertung nach DIN/EN17463 (ValERI) zu bestimmen. Dabei legt das Energieeffizienzgesetz fest, dass alle Maßnahmen als wirtschaftlich gelten, die spätestens nach der Hälfte ihrer Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert aufweist. Die Nutzungsdauer ist mit maximal 15 Jahren anzusetzen. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen als wirtschaftlich zu bewerten sind, die spätestens nach 7,5 Jahren einen positiven Kapitalwert haben. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kontrolliert dies stichprobenartig, ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Im Bereich der Abwärme ist mit dem Energieeffizienzgesetz deren Vermeidung und Nutzung verpflichtend. Dies gilt jedoch nur, soweit nach dem aktuellen Stand der Technik möglich und zumutbar. Außerdem müssen Daten zur Wärmemenge, zum Leistungsprofil und Temperaturniveau sowie zu den Regelungsmöglichkeiten schon zum 1. Juli 2024 an die bundesweite Plattform für Abwärme gemeldet werden. Jedes Jahr müssen die Daten zum 31. März bestätigt oder aktualisiert werden. Erstmals sind die Daten laut Energieeffizienzgesetz zum 1. Januar 2024 zu melden, diese Frist wurde jedoch für sechs Monate ausgesetzt. Um den Aufwand für die Erfassung der Abwärmedaten möglichst gering zu halten, empfiehlt sich eine entsprechende Sensorik sowie ein Energiemonitoring-System. Diese können Temperaturverläufe erfassen und sowie die nötigen Daten aufzeichnen, um Abwärmemengen zu erfassen.

Details folgen

Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch über 7,5GWh/a liegt, müssen die Vorgaben zur Abwärmebewertung nach DIN/EN17463 (ValERI) teilweise in ihr Managementsystem integrieren. Ein Verstoß gilt auch hier als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Details zu den Anforderungen im Abwärmebereich sowie zum Umfang der Umsetzungspläne, zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen und zur Veröffentlichung selbst stehen noch aus, werden laut BAFA jedoch zeitnah folgen.

Wie Gesamtenergieverbrauch ermitteln?

• Energieträger: Es ist der Verbrauch aller eingesetzten Energieträger (z. B. Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe) zu berücksichtigen.

• Nicht zu berücksichtigen sind unter anderem:

-> Energie, die an Dritte geliefert wird,

-> Verbräuche von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden,

-> Verbräuche von geleasten Fahrzeugen.

• Zeitraum: Maßgeblich ist der Mittelwert über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre –

zum 1. Januar 2024 also der Mittelwert über die Jahre 2021, 2022 und 2023.

• Art des Unternehmens: Es zählt der Verbrauch der kleinsten rechtlich selbstständigen Einheit inklusive Niederlassungen, Filialen und Betrieben bzw. Betriebsteilen. Das heißt, auch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften innerhalb eines Unternehmensverbunds gelten als eigene Unternehmen. Es sind alle von diesem Unternehmen selbst genutzten Gebäude und Standorte, an denen Energie verbraucht wird, sowie alle weiteren zum Unternehmen gehörenden Energieverbraucher (Anlagen, Prozesse, Fuhrpark, etc.) zu berücksichtigen.



  • Mercedes ernennt Chief Software Officer

    Mercedes ernennt Chief Software Officer

    Mit MB.OS soll bei Mercedes ein eigenes Fahrzeug-Betriebssystem entstehen. Dessen Entwicklung verantwortet zukünftig Magnus Östberg, der die neu geschaffene Position des Chief Software Officers übernimmt.

    mehr lesen: Mercedes ernennt Chief Software Officer

  • IAB-Arbeitsmarktbarometer auf Rekordhoch

    IAB-Arbeitsmarktbarometer auf Rekordhoch

    Mit 107,6 Punkten hat das IAB-Arbeitsmarktbarometer im August einen neuen Rekordstand verzeichnet. Die Zeichen auf dem Arbeitsmarkt stehen damit weiter auf Erholung.

    mehr lesen: IAB-Arbeitsmarktbarometer auf Rekordhoch

  • Produktentwicklung mit Extended Reality

    Produktentwicklung mit Extended Reality

    Statt sofort teure Prototypen von Autos, Geräten oder Maschinenkomponenten zu bauen, können Unternehmen durch virtuelle Modelle bereits in sehr frühen Entwicklungsphasen feststellen, ob ein neues Produkt in Anmutung und Bedienung…

    mehr lesen: Produktentwicklung mit Extended Reality

  • Geschäftsklimaindex sinkt erneut

    Geschäftsklimaindex sinkt erneut

    Nach 100,7 Punkten im Juli, fällt der Ifo-Geschäftsklimaindex im August auf unter 100 Punkte. Zwar bewerten die Unternehmen ihre aktuelle Lage besser, sind allerdings pessimistischer in ihren Erwartungen.

    mehr lesen: Geschäftsklimaindex sinkt erneut

  • Fünf Trends für die OT-Security

    Fünf Trends für die OT-Security

    Von Kryptografie über Drohnen bis hin zum digitalen Zwillingen – Kudelski Security gibt einen Überblick über Trends in der Operational Technology (OT).

    mehr lesen: Fünf Trends für die OT-Security

  • Visualisierungssoftware unterstützt das Modbus/TCP-Protokoll

    Visualisierungssoftware unterstützt das Modbus/TCP-Protokoll

    Für einen schnellen und umfassenden Überblick über eine Anlage stellt Pilz die webbasierte Visualisierungssoftware PASvisu bereit. In der neuen Version unterstützt diese jetzt auch das Modbus/TCP-Protokoll. Dieses ermöglicht eine schnelle…

    mehr lesen: Visualisierungssoftware unterstützt das Modbus/TCP-Protokoll

  • Mehr offene Stellen im verarbeitenden Gewerbe

    Mehr offene Stellen im verarbeitenden Gewerbe

    Mit insgesamt 1,16Mio. lag die Zahl der offenen Stellen rund 3 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Dies geht aus der aktuellen Stellenerhebung des IAB hervor.

    mehr lesen: Mehr offene Stellen im verarbeitenden Gewerbe

  • Zweistelliges Wachstum beim Maschinenexport

    Zweistelliges Wachstum beim Maschinenexport

    Die Maschinenexporte aus Deutschland haben im 2. Quartal weiter an Fahrt gewonnen: Sie stiegen im Vorjahresvergleich um 23,5 Prozent auf 44,5Mrd.€. Im 1. Quartal lagen die Ausfuhren lediglich um 0,8…

    mehr lesen: Zweistelliges Wachstum beim Maschinenexport

  • Vertrauenswürdige Elektronik für das Internet der Dinge

    Vertrauenswürdige Elektronik für das Internet der Dinge

    Zwölf Partner aus Forschung und Industrie haben das Forschungsprojekt VE-Vides gestartet. Ziel ist die Entwicklung eines Sicherheitskonzepts für das Internet der Dinge.

    mehr lesen: Vertrauenswürdige Elektronik für das Internet der Dinge

  • Martina Hofmann übernimmt Vorsitz

    Martina Hofmann übernimmt Vorsitz

    Prof. Dr.-Ing. Martina Hofmann von der Hochschule Aalen ist neue Vorsitzende des VDE-Ausschusses Studium, Beruf und Gesellschaft. Neben klassischer Ausschussarbeit will sie die Themen Frauen und Technik sowie Klimaschutz in…

    mehr lesen: Martina Hofmann übernimmt Vorsitz

  • So können sich Unternehmen schützen

    So können sich Unternehmen schützen

    Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom bewertet Ransomware als Haupttreiber für den enormen Anstieg an Cyberattacken. Die Erpresserangriffe verursachen bei den Betroffenen einen enormen wirtschaftlichen Schaden.

    mehr lesen: So können sich Unternehmen schützen

  • Steuerungstechnik, IT und IoT sicher verbinden

    Steuerungstechnik, IT und IoT sicher verbinden

    Die Vernetzung in der Industrie und das damit verbundene Industrial Internet of Things (IIoT) definieren die Anforderungen an die Sicherheit neu – und damit auch an die eingesetzten Automatisierungslösungen.

    mehr lesen: Steuerungstechnik, IT und IoT sicher verbinden