7. Compliance und gesetzliche Vorgaben: Pentesting oft schon verpflichtend
Für viele Betriebe ist Pentesting mittlerweile nicht mehr nur optional, sondern Pflicht. Vor allem Organisationen, die unter die NIS2-Verordnung oder den Digital Operational Resilience Act (DORA) fallen, sind bereits zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen gesetzlich verpflichtet. Pentesting ist dafür ein mögliches Instrument. Auch für Betriebe, die eine Cyberversicherung abschließen möchten, ist Pentesting oft eine Voraussetzung. Zu erwarten ist, dass sich die Vorgaben nach und nach auch in andere Bereiche ausweiten.
8. Pentesting per Plattform?
Pentesting ist nur dann sinnvoll, wenn Unternehmen bereits über ein solides Sicherheitsniveau verfügen. Ohne grundlegende Security-Maßnahmen könnten die Ergebnisse und die Anzahl der empfohlenen Maßnahmen überwältigend sein. Der Zugang zu einer Automated Security Platform ist meist schnell eingerichtet – oft auch ohne lokalen Installationen. Falls das Knowhow im eigenen Haus fehlt, können externe Spezialisten bzw. Managed Security Service Provider unterstützen.
Methoden kombinieren
Sowohl manuelle als auch automatisierte Methoden haben ihre Berechtigung und lassen sich je nach Anforderung kombinieren. Unternehmen können ihre IT-Systeme so kontinuierlich auf Angriffsvektoren hin überprüfen und sich vor potenziellen Cyberangriffen schützen.






































