Die NIS2-Richtlinie und der Einsatz kritischer Komponenten

NIS2 EU Cybersecurity Directive Concept NIS2 Directive European Union Cybersecurity Regulation Map
Bild: ©AI.noevation/stock.adobe.com

Es ist jedoch anzunehmen, dass der Entwurf aus November 2024 weiterhin die Gesprächsgrundlage bildet. Bei diesem Entwurf handelt es sich um ein Artikelgesetz, welches eine Vielzahl von Gesetzen ändert. Unter anderem ist hiervon das BSI-Gesetz (BSIG) betroffen. Die geänderte Version wird im Folgenden als BSIG_neu bezeichnet.

Die Änderungen sind weitreichend und stellen besonders wichtige Einrichtungen, zu denen auch die Betreiber kritischer Anlagen zählen, vor große Hürden. In diesem ersten Teil des Beitrags werden zentrale regulatorische Aspekte des Änderungsvorhabens, basierend auf dem am 29. November veröffentlichten Regierungsentwurf beschrieben. In einem zweiten Teil werden Handlungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen aufgezeigt. Im Fokus stehen die Paragraphen 30 und 41 BSIG_neu. Diese enthalten Regelungen, wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Einsatz kritischer Komponenten untersagen können und welche Rolle dabei die Vertrauenswürdigkeit von Dienstleistern spielt.

Einsatz von kritischen Komponenten

Eine kritische Komponente ist in § 2 Abs. 23 BSIG_neu definiert. Grundsätzlich handelt es sich um IKT-Produkte, bei denen Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit zum Ausfall oder einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kritischer Anlagen führen kann.

Gemäß § 30 (6) dürfen besonders wichtige und wichtige Einrichtungen, auf Basis der nach § 56 Absatz 3 bestimmten IKT-Produkte, IKT-Dienste und IKT-Prozesse nur verwenden, wenn diese über eine Cybersicherheitszertifizierung gemäß des Cybersecurity Act verfügen. Das hierfür notwendige Zertifizierungsframework, das von der Enisa (European Network and Information Security Agency) erstellt wird, liegt derzeit noch nicht final vor. Daher sind bislang keine entsprechend zertifizierten Produkte, Dienste und Prozesse zu finden.

Umgang mit kritischen Komponenten

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 BSIG_neu zählen Betreiber kritischer Anlagen zu einer besonderen Teilmenge der besonders wichtigen Einrichtungen. Für sie gelten sowohl § 30 (6) als auch § 41, der den Einsatz kritischer Komponenten untersagt. Diese Anforderungen sind sehr umfassend und erfordern viele prozessuale Anpassungen, dazu mehr im zweiten Teil.

Betreiber kritischer Anlagen müssen den geplanten erstmaligen Einsatz kritischer Komponenten dem BMI gegenüber anzeigen. Das BMI hat anschließend zwei Monate Zeit, den Einsatz zu verbieten. Diese Frist kann um zwei Monate verlängert werden. Währenddessen ist die Nutzung untersagt. Der Meldung ist eine Garantieerklärung des Herstellers beizulegen sowie Informationen zur geplanten Art des Einsatzes.

Ein positiver Aspekt: Lediglich der erstmalige Einsatz einer kritischen Komponente muss gemeldet werden. Bei nachfolgenden Einsätzen desselben Typs für dieselben Zwecke ist keine erneute Meldung erforderlich.

Vertrauenswürdige Hersteller

Das BMI kann, gemäß § 41 Abs. 4, den weiteren Einsatz verbieten, etwa wenn der Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt. Nach Abs. 5 gilt ein Hersteller als nicht vertrauenswürdig, wenn er unter anderem die nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Wenn der Hersteller
  • gegen die in der Garantieerklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen hat
  • in der Erklärung unwahre Tatsachenbehauptungen angibt.
  • Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationsanalysen an seinem Produkt und in der
  • Produktionsumgebung nicht im erforderlichen Umfang in angemessener Weise unterstützt.
  • Schwachstellen oder Manipulationen an seinem Produkt nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme beseitigt und dem Betreiber kritischer Anlagen meldet.
  • in Verbindung zu staatlichen Stellen steht, die als potenzielle Bedrohungen für die nationale oder europäische Sicherheit gelten.
  • nachweislich an Aktivitäten beteiligt ist, die die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen und Informationssystemen gefährden könnten.
  • keine transparente Organisationsstruktur und grundsätzliche Transparenz aufweist.
  • Oder, der Hersteller (§41 (2))
  • unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert wird.
  • war oder ist an Aktivitäten beteiligt, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands, der EU, der EFTA oder der NATO beeinträchtigten.
  • Oder, wenn die kritische Komponente
  • aufgrund von Mängeln ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweist oder aufgewiesen hat, missbräuchlich auf die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der kritischen Anlage einwirken kann.
  • über technische Eigenschaften verfügt oder verfügt hat, die spezifisch geeignet sind oder waren, missbräuchlich auf die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der kritischen Anlage einzuwirken.

Was passiert bei Verboten bereits eingesetzter kritischer Komponenten?

Das NIS2UmsuCG sieht in der Regel keine Fristen für den Austausch kritischer Komponenten vor, die sich im Einsatz befinden aber verboten wurden. Das BMI oder die zuständigen Behörden können jedoch per Anordnung eine Frist zum Wechsel veranlassen. Es ist dennoch ratsam, im Sinne der Kontinuität selbst sinnvolle Fristen zu definieren. Ein zeitnaher Austausch und eine aktive Kommunikation sind in jedem Fall erforderlich.

Welche Szenarien können zum Ausschluss führen und welche Bedeutung hat dies für den Betrieb?

  1. Angenommen politische Entwicklungen führen dazu, dass die Handelsbereitschaft mit anderen Ländern eingeschränkt wird und Unternehmen mit Sitz in diesen Ländern auf der EU-Embargoliste stehen. Der Hersteller steht dann grundsätzlich in Verdacht, mittelbar von der Regierung eines Drittstaates kontrolliert zu werden. Damit kann der Hersteller als nicht vertrauenswürdig eingestuft werden. Dieser Fall zeigt, dass potenziell über allen nicht-EU-Unternehmen ein Damoklesschwert schwebt.
  2. Angenommen ein Betreiber einer kritischen Infrastruktur möchte einen Penetrationstest durchführen und der Hersteller reagiert auf entsprechende Anfragen nicht oder weigert sich zu kooperieren und verweigert den Zugriff auf relevante Teile seines Produktes. Dann kann er ebenfalls als nicht vertrauenswürdig eingestuft werden.
  3. Ein Hersteller mit einem trägen Patch- und Schwachstellenmanagement, der nicht in der Lage ist, unverzüglich nach Kenntnisnahme Schwachstellen an seinem Produkt zu beheben, ist als nicht vertrauenswürdig einzustufen. Trägheit hat an dieser Stelle mehrere Dimensionen:
    • (a) Keine zeitnahe Reaktion auf gemeldete Schwachstellen: Falls der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist mit einer Untersuchung oder Behebung der Schwachstelle reagiert, kann dies als Untätigkeit gewertet werden. Die angemessene Frist hängt von der Dringlichkeit der Schwachstelle ab.
    • (b) Unterlassene Meldung an Betreiber kritischer Anlagen: Wenn der Hersteller eine Schwachstelle erkennt, jedoch den Betreiber kritischer Anlagen nicht darüber informiert, verstößt er gegen die Transparenzanforderungen und wird als untätig betrachtet, selbst wenn er die Schwachstelle möglicherweise intern angeht.
    • (c) Keine klaren und nachvollziehbaren Pläne zur Beseitigung der Schwachstelle: Falls der Hersteller keine konkreten Pläne zur Behebung der Schwachstelle erstellt und an die Betreiber kommuniziert, liegt eine Untätigkeit vor.

Untätigkeit ist demnach also gegeben, wenn der Hersteller weder zeitnah handelt noch bereit ist, seine Maßnahmen gegenüber den Betreibern und Aufsichtsbehörden transparent zu machen. Ein Hersteller kann also aus diversen Gründen bereits als nicht-vertrauenswürdig angesehen werden.

In einem zweiten Teil dieses Artikels, den Sie in der 6. Ausgabe des INDUSTRIE 4.0&IIoT-Magazins lesen, werden die Folgen dieser Anforderungen verdeutlicht. Zusätzlich werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, um das bestehende ISMS angemessen anzupassen.



  • Sicherheit vor Malware und Hackern

    Sicherheit vor Malware und Hackern

    Fernwirkanlagen und Scada-Systeme nutzen das Internet und sind damit potenziellen Angriffen von Hackern und Schadsoftware ausgesetzt. Auf der Seite der Datenbank kann auch das Unternehmen ConiuGo nur die bekannten Konzepte…

    mehr lesen: Sicherheit vor Malware und Hackern

  • Nutzung von Cloudanwendungen in Unternehmen

    Nutzung von Cloudanwendungen in Unternehmen

    Cloudanwendungen boomen: Aktuell gibt es nach Aussagen von führenden TÜV Rheinland-Experten mehr als 30.000 Cloudanwendungen weltweit, von denen Unternehmen aktiv durchschnittlich 1.500 Anwendungen nutzen – mit oder ohne Freigabe der…

    mehr lesen: Nutzung von Cloudanwendungen in Unternehmen

  • Maschinenbau baut digitale Dienste aus

    Maschinenbau baut digitale Dienste aus

    Fast 80 Prozent der Maschinenbauer sehen die Notwendigkeit, bei digitalen Geschäftsmodellen zu kooperieren. Das hat der VDMA in einer Befragung mit McKinsey ermittelt. Auf großes Wachtumspotenzial deutet dabei hin, dass…

    mehr lesen: Maschinenbau baut digitale Dienste aus

  • Anzeige
    Retarus beschleunigt Datenaustausch in der Produktion

    Retarus beschleunigt Datenaustausch in der Produktion

    Die Digitalisierungs- und Automatisierungslösungen von Retarus ermöglichen effiziente Abläufe ohne manuellen Aufwand oder Kompromisse bei der Datensouveränität

    mehr lesen: Retarus beschleunigt Datenaustausch in der Produktion

  • Eine Matte gegen Haltungsschäden

    Eine Matte gegen Haltungsschäden

    Wissenschaftler vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA haben in Zusammenarbeit mit der Isoloc Schwingungstechnik GmbH eine Sensormatte für Steharbeitsplätze entwickelt. Sie erfasst die Fußposition eines Mitarbeiters und erkennt Gewichtsverlagerungen.

    mehr lesen: Eine Matte gegen Haltungsschäden

  • Verschlüsselungskomponenten, die Angreifern ausweichen

    Verschlüsselungskomponenten, die Angreifern ausweichen

    Verschlüsselungssoftware spielt auf dem Weg zu mehr Datenschutz eine wichtige Rolle, doch können Computersysteme auch auf physikalischem Wege angegriffen werden. Durch das Abfangen von Stromschwankungen oder das Auslösen von Fehlern…

    mehr lesen: Verschlüsselungskomponenten, die Angreifern ausweichen

  • 15 Jahre SmartFactory Kaiserslautern

    15 Jahre SmartFactory Kaiserslautern

    Die Technologieinitiative SmartFactory KL feiert ihr 15-jähriges Bestehen. Heute beteiligen sich mehr als 50 Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen an der Initiative.

    mehr lesen: 15 Jahre SmartFactory Kaiserslautern

  • Unternehmen sehen Notwendigkeit für mehr IoT-Sicherheit

    Unternehmen sehen Notwendigkeit für mehr IoT-Sicherheit

    Das Internet der Dinge ist für viele Unternehmen in Deutschland sowohl eine Chance als auch ein Risiko, so das Ergebnis einer aktuellen Studie im Auftrag von Palo Alto Networks.

    mehr lesen: Unternehmen sehen Notwendigkeit für mehr IoT-Sicherheit

  • Gaia-X-Mitglieder unterzeichnen Gründungsurkunde

    Gaia-X-Mitglieder unterzeichnen Gründungsurkunde

    Die Gründungsmitglieder der Gaia-X-Initiative haben die Gründungsurkunden zur Gaia-X AISBL unterzeichnet. Interessierte Unternehmen und Initiativen sind aufgerufen, sich an der gemeinnützigen Vereinigung zu beteiligen.

    mehr lesen: Gaia-X-Mitglieder unterzeichnen Gründungsurkunde

  • TÜV-Verband fordert Regulierung von KI-Anwendungen

    TÜV-Verband fordert Regulierung von KI-Anwendungen

    Der TÜV-Verband fordert in einem Positionspapier KI-gestützte Anwendungen und Systeme — etwa automatisierte Fahrzeuge oder Roboter — in Abhängigkeit vom Risiko zu regulieren.

    mehr lesen: TÜV-Verband fordert Regulierung von KI-Anwendungen

  • Was es bei der Container-Nutzung zu beachten gilt

    Was es bei der Container-Nutzung zu beachten gilt

    Die Nutzung von Containertechnologien steigt, was aber gilt es bei der Auswahl zu beachten? Der Software-Entwickler Red Hat gibt Antworten darauf.

    mehr lesen: Was es bei der Container-Nutzung zu beachten gilt

  • Kulturelle Werte ebenso wichtig wie die technologische Innovation

    Kulturelle Werte ebenso wichtig wie die technologische Innovation

    Wenn Unternehmen Digitalisierungsprojekte angehen, tun sie dies oft mit einem externen Partner. Die Frage ist nur mit welchem? IFS hat in einer Studie ermittelt, welche Faktoren bei der Auswahl eine…

    mehr lesen: Kulturelle Werte ebenso wichtig wie die technologische Innovation