Die NIS2-Richtlinie und der Einsatz kritischer Komponenten

NIS2 EU Cybersecurity Directive Concept NIS2 Directive European Union Cybersecurity Regulation Map
Bild: ©AI.noevation/stock.adobe.com

Es ist jedoch anzunehmen, dass der Entwurf aus November 2024 weiterhin die Gesprächsgrundlage bildet. Bei diesem Entwurf handelt es sich um ein Artikelgesetz, welches eine Vielzahl von Gesetzen ändert. Unter anderem ist hiervon das BSI-Gesetz (BSIG) betroffen. Die geänderte Version wird im Folgenden als BSIG_neu bezeichnet.

Die Änderungen sind weitreichend und stellen besonders wichtige Einrichtungen, zu denen auch die Betreiber kritischer Anlagen zählen, vor große Hürden. In diesem ersten Teil des Beitrags werden zentrale regulatorische Aspekte des Änderungsvorhabens, basierend auf dem am 29. November veröffentlichten Regierungsentwurf beschrieben. In einem zweiten Teil werden Handlungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen aufgezeigt. Im Fokus stehen die Paragraphen 30 und 41 BSIG_neu. Diese enthalten Regelungen, wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Einsatz kritischer Komponenten untersagen können und welche Rolle dabei die Vertrauenswürdigkeit von Dienstleistern spielt.

Einsatz von kritischen Komponenten

Eine kritische Komponente ist in § 2 Abs. 23 BSIG_neu definiert. Grundsätzlich handelt es sich um IKT-Produkte, bei denen Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit zum Ausfall oder einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kritischer Anlagen führen kann.

Gemäß § 30 (6) dürfen besonders wichtige und wichtige Einrichtungen, auf Basis der nach § 56 Absatz 3 bestimmten IKT-Produkte, IKT-Dienste und IKT-Prozesse nur verwenden, wenn diese über eine Cybersicherheitszertifizierung gemäß des Cybersecurity Act verfügen. Das hierfür notwendige Zertifizierungsframework, das von der Enisa (European Network and Information Security Agency) erstellt wird, liegt derzeit noch nicht final vor. Daher sind bislang keine entsprechend zertifizierten Produkte, Dienste und Prozesse zu finden.

Umgang mit kritischen Komponenten

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 BSIG_neu zählen Betreiber kritischer Anlagen zu einer besonderen Teilmenge der besonders wichtigen Einrichtungen. Für sie gelten sowohl § 30 (6) als auch § 41, der den Einsatz kritischer Komponenten untersagt. Diese Anforderungen sind sehr umfassend und erfordern viele prozessuale Anpassungen, dazu mehr im zweiten Teil.

Betreiber kritischer Anlagen müssen den geplanten erstmaligen Einsatz kritischer Komponenten dem BMI gegenüber anzeigen. Das BMI hat anschließend zwei Monate Zeit, den Einsatz zu verbieten. Diese Frist kann um zwei Monate verlängert werden. Währenddessen ist die Nutzung untersagt. Der Meldung ist eine Garantieerklärung des Herstellers beizulegen sowie Informationen zur geplanten Art des Einsatzes.

Ein positiver Aspekt: Lediglich der erstmalige Einsatz einer kritischen Komponente muss gemeldet werden. Bei nachfolgenden Einsätzen desselben Typs für dieselben Zwecke ist keine erneute Meldung erforderlich.

Vertrauenswürdige Hersteller

Das BMI kann, gemäß § 41 Abs. 4, den weiteren Einsatz verbieten, etwa wenn der Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt. Nach Abs. 5 gilt ein Hersteller als nicht vertrauenswürdig, wenn er unter anderem die nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Wenn der Hersteller
  • gegen die in der Garantieerklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen hat
  • in der Erklärung unwahre Tatsachenbehauptungen angibt.
  • Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationsanalysen an seinem Produkt und in der
  • Produktionsumgebung nicht im erforderlichen Umfang in angemessener Weise unterstützt.
  • Schwachstellen oder Manipulationen an seinem Produkt nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme beseitigt und dem Betreiber kritischer Anlagen meldet.
  • in Verbindung zu staatlichen Stellen steht, die als potenzielle Bedrohungen für die nationale oder europäische Sicherheit gelten.
  • nachweislich an Aktivitäten beteiligt ist, die die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen und Informationssystemen gefährden könnten.
  • keine transparente Organisationsstruktur und grundsätzliche Transparenz aufweist.
  • Oder, der Hersteller (§41 (2))
  • unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert wird.
  • war oder ist an Aktivitäten beteiligt, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands, der EU, der EFTA oder der NATO beeinträchtigten.
  • Oder, wenn die kritische Komponente
  • aufgrund von Mängeln ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweist oder aufgewiesen hat, missbräuchlich auf die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der kritischen Anlage einwirken kann.
  • über technische Eigenschaften verfügt oder verfügt hat, die spezifisch geeignet sind oder waren, missbräuchlich auf die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der kritischen Anlage einzuwirken.

Was passiert bei Verboten bereits eingesetzter kritischer Komponenten?

Das NIS2UmsuCG sieht in der Regel keine Fristen für den Austausch kritischer Komponenten vor, die sich im Einsatz befinden aber verboten wurden. Das BMI oder die zuständigen Behörden können jedoch per Anordnung eine Frist zum Wechsel veranlassen. Es ist dennoch ratsam, im Sinne der Kontinuität selbst sinnvolle Fristen zu definieren. Ein zeitnaher Austausch und eine aktive Kommunikation sind in jedem Fall erforderlich.

Welche Szenarien können zum Ausschluss führen und welche Bedeutung hat dies für den Betrieb?

  1. Angenommen politische Entwicklungen führen dazu, dass die Handelsbereitschaft mit anderen Ländern eingeschränkt wird und Unternehmen mit Sitz in diesen Ländern auf der EU-Embargoliste stehen. Der Hersteller steht dann grundsätzlich in Verdacht, mittelbar von der Regierung eines Drittstaates kontrolliert zu werden. Damit kann der Hersteller als nicht vertrauenswürdig eingestuft werden. Dieser Fall zeigt, dass potenziell über allen nicht-EU-Unternehmen ein Damoklesschwert schwebt.
  2. Angenommen ein Betreiber einer kritischen Infrastruktur möchte einen Penetrationstest durchführen und der Hersteller reagiert auf entsprechende Anfragen nicht oder weigert sich zu kooperieren und verweigert den Zugriff auf relevante Teile seines Produktes. Dann kann er ebenfalls als nicht vertrauenswürdig eingestuft werden.
  3. Ein Hersteller mit einem trägen Patch- und Schwachstellenmanagement, der nicht in der Lage ist, unverzüglich nach Kenntnisnahme Schwachstellen an seinem Produkt zu beheben, ist als nicht vertrauenswürdig einzustufen. Trägheit hat an dieser Stelle mehrere Dimensionen:
    • (a) Keine zeitnahe Reaktion auf gemeldete Schwachstellen: Falls der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist mit einer Untersuchung oder Behebung der Schwachstelle reagiert, kann dies als Untätigkeit gewertet werden. Die angemessene Frist hängt von der Dringlichkeit der Schwachstelle ab.
    • (b) Unterlassene Meldung an Betreiber kritischer Anlagen: Wenn der Hersteller eine Schwachstelle erkennt, jedoch den Betreiber kritischer Anlagen nicht darüber informiert, verstößt er gegen die Transparenzanforderungen und wird als untätig betrachtet, selbst wenn er die Schwachstelle möglicherweise intern angeht.
    • (c) Keine klaren und nachvollziehbaren Pläne zur Beseitigung der Schwachstelle: Falls der Hersteller keine konkreten Pläne zur Behebung der Schwachstelle erstellt und an die Betreiber kommuniziert, liegt eine Untätigkeit vor.

Untätigkeit ist demnach also gegeben, wenn der Hersteller weder zeitnah handelt noch bereit ist, seine Maßnahmen gegenüber den Betreibern und Aufsichtsbehörden transparent zu machen. Ein Hersteller kann also aus diversen Gründen bereits als nicht-vertrauenswürdig angesehen werden.

In einem zweiten Teil dieses Artikels, den Sie in der 6. Ausgabe des INDUSTRIE 4.0&IIoT-Magazins lesen, werden die Folgen dieser Anforderungen verdeutlicht. Zusätzlich werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, um das bestehende ISMS angemessen anzupassen.



  • BSI warnt vor Schwachstelle in Java-Bibliothek Log4j

    BSI warnt vor Schwachstelle in Java-Bibliothek Log4j

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat seine bestehende Cyber-Sicherheitswarnung für die Schwachstelle in der Java-Bibliothek Log4j auf Rot hochgestuft.

    mehr lesen: BSI warnt vor Schwachstelle in Java-Bibliothek Log4j

  • Open-Source-Einsatz oftmals ohne Strategie

    Open-Source-Einsatz oftmals ohne Strategie

    Zwei von drei Unternehmen stehen Open Source aufgeschlossen gegenüber, so eine Bitkom-Studie. 25 Prozent der Befragten verfolgen beim Einsatz von Open-Source-Software eine Strategie.

    mehr lesen: Open-Source-Einsatz oftmals ohne Strategie

  • Siemens Mobility kooperiert mit RazorSecure

    Siemens Mobility kooperiert mit RazorSecure

    Siemens Mobility und RazorSecure haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um Betreibern von Schienenfahrzeugen weltweit verbesserte Lösungen für die Cybersicherheit im Bahnverkehr anbieten zu können.

    mehr lesen: Siemens Mobility kooperiert mit RazorSecure

  • Anzeige
    Retarus beschleunigt Datenaustausch in der Produktion

    Retarus beschleunigt Datenaustausch in der Produktion

    Die Digitalisierungs- und Automatisierungslösungen von Retarus ermöglichen effiziente Abläufe ohne manuellen Aufwand oder Kompromisse bei der Datensouveränität

    mehr lesen: Retarus beschleunigt Datenaustausch in der Produktion

  • Neues Mitglied in der Geschäftsführung

    Neues Mitglied in der Geschäftsführung

    Mit der Berufung von Sarah Bäumchen in die Geschäftsleitung baut der ZVEI seine Führungsspitze aus. Bäumchen soll darüber hinaus das Berliner Büro des Verbands leiten.

    mehr lesen: Neues Mitglied in der Geschäftsführung

  • 5 wichtige Faktoren

    5 wichtige Faktoren

    Die fortschreitende Digitalisierung macht Cyber-Angriffe für Unternehmen zunehmend geschäftskritisch. Sicherheitslücken nutzen Cyber-Kriminelle gezielt für ihre mehrstufigen Attacken.

    mehr lesen: 5 wichtige Faktoren

  • Rockwell Automation gibt neue Initiative bekannt

    Rockwell Automation gibt neue Initiative bekannt

    Rockwell Automation hat neue Investitionen bekannt gegeben, mit denen die Cybersecurity-Angebote für Informationstechnologie (IT) und Betriebstechnologie (OT) erweitert werden.

    mehr lesen: Rockwell Automation gibt neue Initiative bekannt

  • CyberArk stellt Blueprint für die Umsetzung vor

    CyberArk stellt Blueprint für die Umsetzung vor

    Der Netzwerkperimeter hat für die Sicherheit in einer Zeit der verstärkten Nutzung von Cloud-Services und Automatisierungslösungen sowie der Remote-Arbeit an Bedeutung verloren.

    mehr lesen: CyberArk stellt Blueprint für die Umsetzung vor

  • Ixon verlegt  Firmensitz

    Ixon verlegt Firmensitz

    Mit der Verlegung des Firmensitzes ins niederländische Boxmeer will sich der IIoT-Spezialist Ixon für weiteres Mitarbeiterwachstum rüsten. Zugleich erhofft sich das Unternehmen durch die Nähe zur deutschen Grenze größeres Potenzial…

    mehr lesen: Ixon verlegt Firmensitz

  • Lösungen für Einsatz künstlicher Intelligenz in der Produktion

    Lösungen für Einsatz künstlicher Intelligenz in der Produktion

    Im Projekt ‚Datenfabrik.NRW‘ erarbeiten vier Fraunhofer-Institute (Entwurfstechnik Mechatronik IEM, Materialfluss und Logistik IML, Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB und Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS) Anwendungen für den Einsatz von künstlicher…

    mehr lesen: Lösungen für Einsatz künstlicher Intelligenz in der Produktion

  • Was Unternehmen beim KI-Einsatz heute anders machen würden

    Was Unternehmen beim KI-Einsatz heute anders machen würden

    Nahezu die Hälfte der für eine Reichelt Elektronik-Studie befragten Unternehmen würde Implementierung von künstlicher Intelligenz nach heutigem Stand anders angehen. Beispielsweise würden sie Mitarbeiter stärker einbeziehen.

    mehr lesen: Was Unternehmen beim KI-Einsatz heute anders machen würden

  • Softwarebasis für flexiblere Automobilfertigung

    Softwarebasis für flexiblere Automobilfertigung

    Um Produktionssysteme in der Automobilindustrie schneller, flexibler und effizienter zu gestalten soll im Forschungsprojekt ’Software-Defined Manufacturing für die Fahrzeug- und Zulieferindustrie (SDM4FZI)‘ eine neue technologische Grundlage entwickelt werden.

    mehr lesen: Softwarebasis für flexiblere Automobilfertigung