Was bedeutet die EU-Maschinenverordnung für Unternehmen?

UHL2282
Bild: TÜV Süd AG

Die Maschinenverordnung ist mit rund 300 Seiten deutlich umfangreicher als die mittlerweile 14 Jahre alte Richtlinie. Eine Revolution ist sie nicht. Die Anforderungen an die Maschinensicherheit bleiben im Kern die gleichen. Gleichwohl enthält die Verordnung zahlreiche Konkretisierungen und neue Definitionen. Das fängt bereits an mit der Liste der als Wirtschaftsakteure bezeichneten Betroffenen: Ausdrücklich genannt sind Händler, Importeure und Bevollmächtigte. Betreiber sind jedoch indirekt eingeschlossen, weil sie rechtlich zu Händlern werden, wenn sie Gebrauchtmaschinen weiterverkaufen. Dieser Logik folgend umfasst die neue Verordnung die gesamte Lieferkette.

Der Begriff Wirtschaftsakteure zeigt, dass die MVO dem Konzept des New Legislative Framework (NLF) folgt. Damit vereinheitlicht die EU Standards, z.B. die Vorgaben für Konformitätsbewertungen, die Akkreditierung von Prüforganisationen oder die Marktüberwachung.

Von der digitalen Betriebsanleitung bis zur KI

Die fortschreitende Automatisierung und Vernetzung haben neue Sicherheitsrisiken geschaffen. Diese wurden bislang durch die MRL nicht ausdrücklich erfasst. Deshalb ist das Thema Digitalisierung die entscheidende inhaltliche Neuerung der MVO. Sie erlaubt künftig, Dokumente wie Betriebsanleitungen oder Konformitätserklärungen online bereitzustellen. Vorausgesetzt wird ein Hinweis auf dem Produkt selbst oder in den ausgedruckten Begleitunterlagen, wo die digitalen Unterlagen zu finden sind. Die Dokumente müssen von jedem Endgerät zugänglich und druckbar sein, sowie mindestens 10 Jahre vorgehalten werden. Zudem muss den zuständigen Behörden auf Nachfrage eine ausgedruckte Version der Unterlagen ausgehändigt werden.

Der Einsatz künstlicher Intelligenz muss fortan in der Risikobewertung berücksichtigt werden. So werden Risiken adressiert, die überhaupt erst durch KI-Systeme entstehen. Betroffen davon sind sogenannte autonome bzw. hochautomatisierte Maschinen. KI-Systeme, die Sicherheitsfunktionen steuern, sowie Maschinen, in die solche Systeme integriert sind, sind mit höheren Betriebsrisiken verbunden. Für diese in Anhang I Teil A und Teil B der MVO gelistete Produktklasse gelten besondere Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren: Insbesondere für Produkte, die im Teil A zu finden sind, ist eine Benannte Stelle hinzuzuziehen, eine interne Fertigungskontrolle genügt nicht. Hersteller autonomer Maschinen müssen in die Risikobewertung auch jene Risiken einfließen lassen, die sich erst nach dem Inverkehrbringen aus dem autonomen, also KI-gestützten Einsatz ergeben.

Berücksichtigt Cybersicherheit

Neben KI-gestützten Maschinen(-teilen) wie Industrierobotern gehören auch Fahrzeughebebühnen zu dieser Gruppe. Die Liste ist nicht abschließend. Die Europäische Kommission kann den Anhang I mittels Rechtsakten immer wieder dem Stand der Technik anpassen. Ein höheres Betriebsrisiko geht in der Regel mit einer aufwändigeren Konformitätsbewertung einher. Unter Umständen muss auch eine Benannte Stelle hinzugezogen werden. Diese Fälle sind in Anhang I Teil A beschrieben, oder auch im Teil B, sofern keine harmonisierte Produktnorm existiert.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Digitalisierung ist die Cybersecurity. Die MVO geht insofern darauf ein, als dass sie ausdrücklich die Korrumpierungssicherheit gegen Online-Zugriffe fordert. Hersteller müssen also Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass die Verbindung mit externen Datenträgern oder internetbasierten Fernsteuerungen zu gefährlichen Situationen führt. Die Regelungen sind Teil der Cyberstrategie der EU.

Einheitlich und verbindlich

Die Verordnung legt einheitlich fest, wann eine Veränderung an einer Maschine wesentlich ist. Die wesentliche Veränderung bzw. Modifikation macht die Maschine rechtlich zum Neuprodukt, das heißt der Betreiber bzw. Inverkehrbringer muss auch eine neue Konformitätserklärung erstellen. Wesentlich ist eine Veränderung dann, wenn dadurch neue Gefährdungen entstehen oder bereits vorhandene Risiken derart erhöht werden, dass neue Schutzmaßnahmen oder mechanische Maßnahmen betreffend die Standsicherheit nötig werden.

Hersteller von Einzel- oder Kleinserienprodukten sowie Händler von Gebrauchtmaschinen profitieren künftig von einem neuen Modul zur Einzelprüfung. Bei Steuerungen gelten strengere Regeln in puncto Sicherheit, Zuverlässigkeit und Gesundheitsschutz – insbesondere im Bereich autonomer Maschinen.

Neben dem großen Themenfeld der Digitalisierung bringt die MVO vor allem Vereinheitlichungen und Präzisierungen. Die Wirtschaftsakteure müssen sich zudem an eine neue Struktur gewöhnen. In den meisten Fällen sollte die Übergangszeit von 42 Monaten dafür ausreichen. Für die Anpassung der harmonisierten Normen und technischen Regeln hingegen wird die Frist unter Umständen knapp. Hier sind die betroffenen Organisationen gefordert, möglichst schnell alle Bestimmungen zu aktualisieren, die bislang auf die MRL ausgerichtet waren.

Schlägt nationale Bestimmungen

Mittels des New Legislative Framework verfolgt die EU einheitliche Begriffe und Definitionen sowie Vorgaben für die Sicherheit mit Gesetzesrang. Dieses Bestreben hat sie nun auf Maschinen ausgedehnt. Der Status als EU-Verordnung bedeutet auch, dass die Regeln nicht durch die Mitgliedstaaten in nationale Gesetze überführt werden müssen. Die MVO ist selbst ein verbindlicher Rechtsakt und steht über möglicherweise abweichenden nationalen Bestimmungen.

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Verordnung. Betroffene sollten sich mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und dementsprechend auch ihre eigenen Standards anpassen. Insbesondere in der Übergangsphase, wenn Auslegungen untergeordneter Bestimmungen möglicherweise noch nicht ganz klar sind, können Fachleute helfen. Bei Fragen etwa zur Konformitätsbewertung können auch die Benannten Stellen Auskunft geben.

Schulungen zur Maschinenverordnung

Die TÜV Süd Akademie bietet verschiedene Schulungen zur MVO an. Themen sind z.B. die Risikobeurteilung, die Betriebsanleitung und technische Dokumentation sowie die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Teilnehmende lernen, die Verordnung pragmatisch und schutzzielorientiert anzuwenden. Zielgruppe der eintägigen Veranstaltungen sind Konstrukteure, Entwicklungsverantwortliche, Projektleiter, Geschäftsführer, Importeure und Händler, Verantwortliche für Betrieb, Wartung und Instandhaltung, Vertriebler und Einkäufer, technische Redakteure sowie Sicherheitsbeauftragte.



  • Wirtschaftskriminalität in Deutschland: Datenklau und Urheberrechtsverletzungen

    Wirtschaftskriminalität in Deutschland: Datenklau und Urheberrechtsverletzungen

    Wie aus einer Studie von KPMG hervorgeht, ist in den vergangenen zwei Jahren etwa ein Drittel der Unternehme Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Dabei kommen die Täter nicht nur von außen.

    mehr lesen: Wirtschaftskriminalität in Deutschland: Datenklau und Urheberrechtsverletzungen

  • Forcam übernimmt Industriesoftware-Spezialisten

    Forcam übernimmt Industriesoftware-Spezialisten

    Als neues Tochterunternehmen wird die Ensico GmbH zukünftig zu Forcam gehören. Das Unternehmen bietet u.a. das Produktionsleitsystem ‘E-MES‘ an.

    mehr lesen: Forcam übernimmt Industriesoftware-Spezialisten

  • Exporte im Maschinenbau spürbar gebremst

    Exporte im Maschinenbau spürbar gebremst

    Die deutschen Maschinen- und Anlagenbauer haben im ersten Quartal ein Exportminus von 22,9 Prozent verzeichnet. Im Juni fiel das Minus dabei jedoch weniger stark aus.

    mehr lesen: Exporte im Maschinenbau spürbar gebremst

  • Produktivität und Flexibilität verbinden

    Produktivität und Flexibilität verbinden

    Am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) entwickelt ein Forschungsteam gemeinsam mit Industriepartnern ein neuartiges Produktionsplanungssystem, das die hohe Produktivität und Genauigkeit von Spezialmaschinen mit der Flexibilität von Industrierobotern kombinieren soll.

    mehr lesen: Produktivität und Flexibilität verbinden

  • Hacken mit legitimen Tools

    Hacken mit legitimen Tools

    Sind Cyberattacken einmal in das Unternehmensnetzwerk eingedrungen, nutzen Hacker oftmals auch legitime Tools für weitere Aktivitäten, was die Angriffserkennung erschwert. Dies hat eine Analyse von Kaspersky ergeben.

    mehr lesen: Hacken mit legitimen Tools

  • Altair übernimmt Simulations-Anbieter S&WISE

    Altair übernimmt Simulations-Anbieter S&WISE

    Mit der Übernahme von S&WISE erweitert Altair sein Simulationsangebot um eine Polyurethanschaum-Simulationslösung.

    mehr lesen: Altair übernimmt Simulations-Anbieter S&WISE

  • Corona bringt Ingenieurarbeitsmarkt ins Wanken

    Corona bringt Ingenieurarbeitsmarkt ins Wanken

    Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Arbeitskräftenachfrage im Ingenieurbereich um 23,7 Prozent zurückgegangen, im Gegenzug stieg die Arbeitslosigkeit in diesem Sektor um 38,6 Prozent an. Das geht aus dem Ingenieurmonitor…

    mehr lesen: Corona bringt Ingenieurarbeitsmarkt ins Wanken

  • IBHsoftec und TeamViewer kooperieren bei Industriesteuerungen

    IBHsoftec und TeamViewer kooperieren bei Industriesteuerungen

    Steuerungsspezialist IBHsoftec und der Anbieter von Fernzugriffslösungen Teamviewer haben eine gemeinsame Lösung vorgestellt. Diese bietet weitreichende Funktionen zur Ferninstallation, Fernüberwachung und zum Fernzugriff auf industrielle Steuerungstechnik.

    mehr lesen: IBHsoftec und TeamViewer kooperieren bei Industriesteuerungen

  • Michael Leonhardt verantwortet den Professional Service bei iTAC

    Michael Leonhardt verantwortet den Professional Service bei iTAC

    Der MES-Hersteller iTAC besetzt den Posten Director Professional Service. Der Manager Michael Leonhardt wird sich künftig um die Service- und Qualitätsorientierung der Dürr-Tochter kümmern.

    mehr lesen: Michael Leonhardt verantwortet den Professional Service bei iTAC

  • Nur noch 5,6 Millionen in Kurzarbeit

    Nur noch 5,6 Millionen in Kurzarbeit

    Die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit ging im Juli auf 5,6 Millionen zurück, gegenüber 6,7 Millionen im Juni. Doch während immer mehr Händler und Dienstleister aufatmen können, sinken die Zahlen…

    mehr lesen: Nur noch 5,6 Millionen in Kurzarbeit

  • Auch nach der Pandemie mehr Homeoffice

    Auch nach der Pandemie mehr Homeoffice

    Rund 37 Prozent der produzierenden Unternehmen wollen Homeoffice auch nach der Corona-Krise nutzen. Vor Ausbruch der Pandemie waren es nur etwa 25 Prozent der Fertigungsbetriebe, wie eine repräsentative Umfrage des…

    mehr lesen: Auch nach der Pandemie mehr Homeoffice

  • Erwartungen für August steigen deutlich

    Erwartungen für August steigen deutlich

    Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland steigen im August 2020 gegenüber dem Vormonat wieder deutlich an, nachdem sie im Juli leicht zurückgegangen waren. Die Konjunkturerwartungen liegen aktuell bei 71,5 Punkten, also 12,2…

    mehr lesen: Erwartungen für August steigen deutlich