Handerfassung möglich?
Ein häufiges Szenario ist: Ein Zähler wird zunächst für einige Monate nur von Hand erfasst. Zusätzlich werden nachträglich die Zählerstände aus den letzten fünf Jahresrechnungen des Energieversorgers eingepflegt. Dann wird eine elektronische Erfassung über einen Impulsausgang nachgerüstet, eine monatliche Handablesung soll jedoch zur Kontrolle beibehalten werden. Der Prüfstein hier: Kann ein solcher Fall einfach und korrekt in der Software abgebildet werden? Bei elektrischer Energie erfolgt bei Abnahmestellen, die mehr als 100.000 Kilowattstunden pro Jahr aus dem öffentlichen Netz beziehen, die Berechnung des Netznutzungsentgeltes auf Basis der ermittelten Leistung. Im Normalfall ist dann der höchste Viertelstundenwert eines Kalenderjahres der bestimmende Faktor für den sogenannten Leistungspreis. Gleichzeitig erfolgt bei solchen ‚Registrierende Leistungsmessung‘-Abnahmestellen eine monatliche Rechnungsstellung. Bei neuen Leistungsspitzen werden rückwirkende Korrekturbeträge in Rechnung gestellt, wodurch sich Kostenwerte der Vormonate ändern. Ein Beispiel: Ein Zähler mit Messung von Arbeit und Leistung bekommt einen Tarif mit einem Leistungspreis auf Jahresbasis zugeordnet.
Die Leistungswerte in den Monaten Januar bis Oktober betragen jeweils 100 Kilowattstunden, der Leistungspreis beträgt 50 Euro je Kilowattstunde und Jahr. Der Leistungswert für November ist 200 Kilowattstunden. Hier stellt sich die Frage, ob die Leistungskosten bis Oktober zunächst korrekt ermittelt werden. Und werden die Leistungskosten der Monate Januar bis Oktober entsprechend des Leistungswertes November einwandfrei korrigiert? Werden für die Bestimmung der Kosten oder der Emissionen eines Bereiches oder Gebäudes Unterzähler herangezogen, wird aber das Netz, in dem der Unterzähler zählt, aus mehreren Quellen gespeist, muss die Berechnung einen Mischpreis beziehungsweise einen gewichteten Emissionsfaktor berücksichtigen. In vielen Situationen müssen Einflüsse, wie Produktionsmengen, Öffnungszeiten oder Nutzungsstunden, bei der Beurteilung des Energieverbrauchs berücksichtigt werden. Eine automatische Erfassung ist vorteilhaft, beispielsweise ein Flächenabgleich mit einem Computer-Aided Facility Management-System, Übernahme der Produktionszahlen aus dem Enterprise Resource Planning-System et cetera. Folgende Situation ist denkbar: Ein 2.000 Quadratmeter großes Gebäude verbraucht in den Jahren 2012 und 2013 monatlich jeweils 2.000 Kilowattstunden Strom. Durch Umbaumaßnahmen ändert sich die Fläche zum 1. Juli 2013 auf 2.200 Quadratmeter. Hier gilt es zu klären, welchen Jahres-Energieverbrauchskennwert pro Quadratmeter die Software für 2012 und 2013 ermittelt.
Änderungen der Struktur
Häufige Änderungen der Zählerstruktur können eine Anpassung der Berechnungsregeln erfordern. Kennt die Software nicht nur Zähler und virtuelle Zähler, sondern arbeitet auch nach ISO 50001 mit Energieeinsatzbereichen, können solche Änderungen an der Zählerstruktur ohne große Folgen für definierte Berichte bleiben. Hier müssen lediglich die Zähler richtig zu den Energieeinsatzbereichen zugeordnet werden. Denkbar auch, dass ein Gebäude hinsichtlich des Stromverbrauchs bislang nur als Ganzes betrachtet werden konnte, da es nur einen Zähler gibt. Daten aus diesem Hauptzähler liegen beispielsweise seit dem 1. Januar 2011 vor. Am 5. Juni 2012 wird ein Unterzähler in der Kantine installiert und in Betrieb genommen. Für beide Zähler liegen schließlich Daten bis zum 1. November 2013 vor. Wichtig ist hier, dass die Software eine korrekte Auswertung der monatlichen Verbrauchswerte Januar 2011 bis Oktober 2013 für das Gesamtgebäude ermittelt, des Weiteren aber auch getrennt nach Kantine und Restgebäude für die Monate Juli 2012 bis Oktober 2013. Die Liste der Herausforderungen in der täglichen Praxis des Energiemanagements ließe sich noch weiter fortsetzen. Vor der Anschaffung einer Energiemanagement-Software sollte der Käufer also unter anderem die oben genannten Punkte prüfen.






































