Was das Energieeffizienzgesetz für Firmen bedeutet

309841 437075
Bild: ©Quality Stock Arts/stock.adobe.com

Im Wesentlichen unterscheidet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Unternehmen nach ihrem Gesamtenergieverbrauch. Neue Verpflichtungen kommen auf Firmen zu, die mehr als 2,5 GWh/a verbrauchen. Der erste Schritt sollte deshalb darin bestehen, den Gesamtenergieverbrauch zu ermitteln, sofern er noch nicht bekannt ist.

Pflichten für Großverbraucher

Der größte Handlungsbedarf besteht für Unternehmen mit einem Verbrauch von über 7,5GWh/a, die noch kein Energiemanagement-System nach ISO50001 oder Umweltmanagement-System nach EMAS haben. Denn sie müssen bis zum 18. Juli 2025 eines dieser Systeme einrichten, sonst droht eine Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Die Integration erfordert einen deutlich höheren Aufwand als ein Energieaudit und dauert erfahrungsgemäß mindestens sechs Monate. In Anbetracht der hohen Zahl betroffener Unternehmen sind zudem Engpässe bei entsprechenden Dienstleistern und Zertifizierern zu erwarten. Die Einführung eines Energiemanagement-Systems beginnt in der Regel mit einem Kick-Off-Workshop, in dem die Grundlagen zum Energiemanagement vermittelt und ein Soll/Ist-Vergleich durchgeführt werden. Darauf folgt die Einführung. In diesem Rahmen werden Prozesse und Dokumentationen entsprechend der ISO50001 aufgesetzt beziehungsweise weiterentwickelt. Ergänzend können Schulungen der involvierten Mitarbeitenden im Unternehmen erfolgen. Nach einem Management Review folgt das interne Audit, das mit einem Auditbericht abschließt. Fällt dieser positiv aus, erfolgt das externe Audit und damit die Zertifizierung. In der Zeit, bis das System nachweislich eingerichtet ist, ist das Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) entbunden.

Gesamtenergieverbrauch größer 2,5GWh/a

Darüber hinaus enthält das Energieeffizienzgesetz Pflichten, die schon für alle Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5GWh/a gelten. Alle Unternehmen ab 2,5GWh/a Gesamtenergieverbrauch müssen künftig Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen veröffentlichen und Vorgaben zur Abwärme sowie einer Datenmeldepflicht nachkommen.

Für alle wirtschaftlichen Maßnahmen, die sich aus Audits oder Management-Systemen ergeben, müssen diese Unternehmen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Die Pläne müssen von einem Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energie-Auditor bestätigt sein. Welche Maßnahmen als wirtschaftlich gelten, ist anhand einer Bewertung nach DIN/EN17463 (ValERI) zu bestimmen. Dabei legt das Energieeffizienzgesetz fest, dass alle Maßnahmen als wirtschaftlich gelten, die spätestens nach der Hälfte ihrer Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert aufweist. Die Nutzungsdauer ist mit maximal 15 Jahren anzusetzen. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen als wirtschaftlich zu bewerten sind, die spätestens nach 7,5 Jahren einen positiven Kapitalwert haben. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kontrolliert dies stichprobenartig, ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Im Bereich der Abwärme ist mit dem Energieeffizienzgesetz deren Vermeidung und Nutzung verpflichtend. Dies gilt jedoch nur, soweit nach dem aktuellen Stand der Technik möglich und zumutbar. Außerdem müssen Daten zur Wärmemenge, zum Leistungsprofil und Temperaturniveau sowie zu den Regelungsmöglichkeiten schon zum 1. Juli 2024 an die bundesweite Plattform für Abwärme gemeldet werden. Jedes Jahr müssen die Daten zum 31. März bestätigt oder aktualisiert werden. Erstmals sind die Daten laut Energieeffizienzgesetz zum 1. Januar 2024 zu melden, diese Frist wurde jedoch für sechs Monate ausgesetzt. Um den Aufwand für die Erfassung der Abwärmedaten möglichst gering zu halten, empfiehlt sich eine entsprechende Sensorik sowie ein Energiemonitoring-System. Diese können Temperaturverläufe erfassen und sowie die nötigen Daten aufzeichnen, um Abwärmemengen zu erfassen.

Details folgen

Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch über 7,5GWh/a liegt, müssen die Vorgaben zur Abwärmebewertung nach DIN/EN17463 (ValERI) teilweise in ihr Managementsystem integrieren. Ein Verstoß gilt auch hier als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Details zu den Anforderungen im Abwärmebereich sowie zum Umfang der Umsetzungspläne, zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen und zur Veröffentlichung selbst stehen noch aus, werden laut BAFA jedoch zeitnah folgen.

Wie Gesamtenergieverbrauch ermitteln?

• Energieträger: Es ist der Verbrauch aller eingesetzten Energieträger (z. B. Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe) zu berücksichtigen.

• Nicht zu berücksichtigen sind unter anderem:

-> Energie, die an Dritte geliefert wird,

-> Verbräuche von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden,

-> Verbräuche von geleasten Fahrzeugen.

• Zeitraum: Maßgeblich ist der Mittelwert über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre –

zum 1. Januar 2024 also der Mittelwert über die Jahre 2021, 2022 und 2023.

• Art des Unternehmens: Es zählt der Verbrauch der kleinsten rechtlich selbstständigen Einheit inklusive Niederlassungen, Filialen und Betrieben bzw. Betriebsteilen. Das heißt, auch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften innerhalb eines Unternehmensverbunds gelten als eigene Unternehmen. Es sind alle von diesem Unternehmen selbst genutzten Gebäude und Standorte, an denen Energie verbraucht wird, sowie alle weiteren zum Unternehmen gehörenden Energieverbraucher (Anlagen, Prozesse, Fuhrpark, etc.) zu berücksichtigen.



  • Neue Technologie am Arbeitsplatz bietet Karrierechancen

    Neue Technologie am Arbeitsplatz bietet Karrierechancen

    Grundsätzlich stehen Arbeitnehmer der Einführung neuer Technologie am Arbeitsplatz positiv gegenüber. Entsprechende Modernisierungen sehen viele Arbeitstätige unter anderem als Chance, ihre Karriere voranzubringen. Das geht aus einer Studie des Payroll-…

    mehr lesen: Neue Technologie am Arbeitsplatz bietet Karrierechancen

  • Allianz kombiniert KI und IoT

    Allianz kombiniert KI und IoT

    Device Insight, Anbieter von IoT- und IIoT-Lösungen, und Sentian, schwedischer Spezialist für industrielle KI, bündeln ihre Expertise, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Produktionsprozesse im Sinne einer Smart Factory zu…

    mehr lesen: Allianz kombiniert KI und IoT

  • Gerhard Knoch wechselt von Infor zu Procad

    Gerhard Knoch wechselt von Infor zu Procad

    Gerhard Knoch, bisher Vice President bei Infor, stößt als neuer Geschäftsführer zum PLM-Anbieter Procad.

    mehr lesen: Gerhard Knoch wechselt von Infor zu Procad

  • Die Sicherheit im Hafen erhöhen

    Die Sicherheit im Hafen erhöhen

    Häfen zählen zu den kritischen Infrastrukturen. Die möglichen Sicherheitsrisiken sind vielfältig, insbesondere in digitalisierten Containerterminal-Prozessen. Ein neues Methoden- und Werkzeugset, entwickelt am Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF, soll die…

    mehr lesen: Die Sicherheit im Hafen erhöhen

  • Schwachstellen aufdecken und Krisenfester werden

    Schwachstellen aufdecken und Krisenfester werden

    Die Corona-Krise hat dafür gesorgt, dass sich Unternehmen vermehrt mit der Digitalisierung beschäftigen. Trend-Technologien sind dabei jedoch weniger entscheidend, so der Software-Anbieter Proalpha. Wichtiger sei es, dass Unternehmen ihre Prozesse…

    mehr lesen: Schwachstellen aufdecken und Krisenfester werden

  • Starke Passwörter für starken Schutz

    Starke Passwörter für starken Schutz

    Bei Hackerangriffen sind die Mitarbeiter und ihre schwachen Passwörter nach wie vor Angriffspunkt Nummer Eins. Trotz gelegentlicher Diskussionen unter Fachleuten sind starke Passwörter noch immer die wohl wichtigste und sicherste…

    mehr lesen: Starke Passwörter für starken Schutz

  • SPS 2020 ausschließlich virtuell

    SPS 2020 ausschließlich virtuell

    Aufgrund der durch die Corona-Pandemie maßgeblich veränderten Rahmenbedingungen und den weiterhin bestehenden Reiserestriktionen hat die Mesago Messe Frankfurt entschieden, die SPS 2020 in einem rein virtuellen Format stattfinden zu lassen.

    mehr lesen: SPS 2020 ausschließlich virtuell

  • Ifo-Geschäftsklimaindex legt auch im August zu

    Ifo-Geschäftsklimaindex legt auch im August zu

    Nach dem durch die Corona-Krise verursachten Einbruch im April, ist der Ifo-Geschäftsklimaindex im August erneut angestiegen – zum vierten Mal in Folge.

    mehr lesen: Ifo-Geschäftsklimaindex legt auch im August zu

  • Unternehmen nutzen zwei bis vier Anbieter

    Unternehmen nutzen zwei bis vier Anbieter

    Laut einer Studie von Forrester Research nutzen 80 Prozent der Unternehmen Multi-Cloud-Umgebungen für geschäftskritische Anwendungen. Zudem berichten die befragten Unternehmen fast einstimmig von Vorteilen, die durch die Nutzung von Managed…

    mehr lesen: Unternehmen nutzen zwei bis vier Anbieter

  • Wirtschaftskriminalität in Deutschland: Datenklau und Urheberrechtsverletzungen

    Wirtschaftskriminalität in Deutschland: Datenklau und Urheberrechtsverletzungen

    Wie aus einer Studie von KPMG hervorgeht, ist in den vergangenen zwei Jahren etwa ein Drittel der Unternehme Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Dabei kommen die Täter nicht nur von außen.

    mehr lesen: Wirtschaftskriminalität in Deutschland: Datenklau und Urheberrechtsverletzungen

  • Forcam übernimmt Industriesoftware-Spezialisten

    Forcam übernimmt Industriesoftware-Spezialisten

    Als neues Tochterunternehmen wird die Ensico GmbH zukünftig zu Forcam gehören. Das Unternehmen bietet u.a. das Produktionsleitsystem ‘E-MES‘ an.

    mehr lesen: Forcam übernimmt Industriesoftware-Spezialisten

  • Exporte im Maschinenbau spürbar gebremst

    Exporte im Maschinenbau spürbar gebremst

    Die deutschen Maschinen- und Anlagenbauer haben im ersten Quartal ein Exportminus von 22,9 Prozent verzeichnet. Im Juni fiel das Minus dabei jedoch weniger stark aus.

    mehr lesen: Exporte im Maschinenbau spürbar gebremst