Die NIS2-Richtlinie und der Einsatz kritischer Komponenten

NIS2 EU Cybersecurity Directive Concept NIS2 Directive European Union Cybersecurity Regulation Map
Bild: ©AI.noevation/stock.adobe.com

Es ist jedoch anzunehmen, dass der Entwurf aus November 2024 weiterhin die Gesprächsgrundlage bildet. Bei diesem Entwurf handelt es sich um ein Artikelgesetz, welches eine Vielzahl von Gesetzen ändert. Unter anderem ist hiervon das BSI-Gesetz (BSIG) betroffen. Die geänderte Version wird im Folgenden als BSIG_neu bezeichnet.

Die Änderungen sind weitreichend und stellen besonders wichtige Einrichtungen, zu denen auch die Betreiber kritischer Anlagen zählen, vor große Hürden. In diesem ersten Teil des Beitrags werden zentrale regulatorische Aspekte des Änderungsvorhabens, basierend auf dem am 29. November veröffentlichten Regierungsentwurf beschrieben. In einem zweiten Teil werden Handlungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen aufgezeigt. Im Fokus stehen die Paragraphen 30 und 41 BSIG_neu. Diese enthalten Regelungen, wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Einsatz kritischer Komponenten untersagen können und welche Rolle dabei die Vertrauenswürdigkeit von Dienstleistern spielt.

Einsatz von kritischen Komponenten

Eine kritische Komponente ist in § 2 Abs. 23 BSIG_neu definiert. Grundsätzlich handelt es sich um IKT-Produkte, bei denen Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit zum Ausfall oder einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kritischer Anlagen führen kann.

Gemäß § 30 (6) dürfen besonders wichtige und wichtige Einrichtungen, auf Basis der nach § 56 Absatz 3 bestimmten IKT-Produkte, IKT-Dienste und IKT-Prozesse nur verwenden, wenn diese über eine Cybersicherheitszertifizierung gemäß des Cybersecurity Act verfügen. Das hierfür notwendige Zertifizierungsframework, das von der Enisa (European Network and Information Security Agency) erstellt wird, liegt derzeit noch nicht final vor. Daher sind bislang keine entsprechend zertifizierten Produkte, Dienste und Prozesse zu finden.

Umgang mit kritischen Komponenten

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 BSIG_neu zählen Betreiber kritischer Anlagen zu einer besonderen Teilmenge der besonders wichtigen Einrichtungen. Für sie gelten sowohl § 30 (6) als auch § 41, der den Einsatz kritischer Komponenten untersagt. Diese Anforderungen sind sehr umfassend und erfordern viele prozessuale Anpassungen, dazu mehr im zweiten Teil.

Betreiber kritischer Anlagen müssen den geplanten erstmaligen Einsatz kritischer Komponenten dem BMI gegenüber anzeigen. Das BMI hat anschließend zwei Monate Zeit, den Einsatz zu verbieten. Diese Frist kann um zwei Monate verlängert werden. Währenddessen ist die Nutzung untersagt. Der Meldung ist eine Garantieerklärung des Herstellers beizulegen sowie Informationen zur geplanten Art des Einsatzes.

Ein positiver Aspekt: Lediglich der erstmalige Einsatz einer kritischen Komponente muss gemeldet werden. Bei nachfolgenden Einsätzen desselben Typs für dieselben Zwecke ist keine erneute Meldung erforderlich.

Vertrauenswürdige Hersteller

Das BMI kann, gemäß § 41 Abs. 4, den weiteren Einsatz verbieten, etwa wenn der Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt. Nach Abs. 5 gilt ein Hersteller als nicht vertrauenswürdig, wenn er unter anderem die nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Wenn der Hersteller
  • gegen die in der Garantieerklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen hat
  • in der Erklärung unwahre Tatsachenbehauptungen angibt.
  • Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationsanalysen an seinem Produkt und in der
  • Produktionsumgebung nicht im erforderlichen Umfang in angemessener Weise unterstützt.
  • Schwachstellen oder Manipulationen an seinem Produkt nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme beseitigt und dem Betreiber kritischer Anlagen meldet.
  • in Verbindung zu staatlichen Stellen steht, die als potenzielle Bedrohungen für die nationale oder europäische Sicherheit gelten.
  • nachweislich an Aktivitäten beteiligt ist, die die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen und Informationssystemen gefährden könnten.
  • keine transparente Organisationsstruktur und grundsätzliche Transparenz aufweist.
  • Oder, der Hersteller (§41 (2))
  • unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert wird.
  • war oder ist an Aktivitäten beteiligt, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands, der EU, der EFTA oder der NATO beeinträchtigten.
  • Oder, wenn die kritische Komponente
  • aufgrund von Mängeln ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweist oder aufgewiesen hat, missbräuchlich auf die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der kritischen Anlage einwirken kann.
  • über technische Eigenschaften verfügt oder verfügt hat, die spezifisch geeignet sind oder waren, missbräuchlich auf die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der kritischen Anlage einzuwirken.

Was passiert bei Verboten bereits eingesetzter kritischer Komponenten?

Das NIS2UmsuCG sieht in der Regel keine Fristen für den Austausch kritischer Komponenten vor, die sich im Einsatz befinden aber verboten wurden. Das BMI oder die zuständigen Behörden können jedoch per Anordnung eine Frist zum Wechsel veranlassen. Es ist dennoch ratsam, im Sinne der Kontinuität selbst sinnvolle Fristen zu definieren. Ein zeitnaher Austausch und eine aktive Kommunikation sind in jedem Fall erforderlich.

Welche Szenarien können zum Ausschluss führen und welche Bedeutung hat dies für den Betrieb?

  1. Angenommen politische Entwicklungen führen dazu, dass die Handelsbereitschaft mit anderen Ländern eingeschränkt wird und Unternehmen mit Sitz in diesen Ländern auf der EU-Embargoliste stehen. Der Hersteller steht dann grundsätzlich in Verdacht, mittelbar von der Regierung eines Drittstaates kontrolliert zu werden. Damit kann der Hersteller als nicht vertrauenswürdig eingestuft werden. Dieser Fall zeigt, dass potenziell über allen nicht-EU-Unternehmen ein Damoklesschwert schwebt.
  2. Angenommen ein Betreiber einer kritischen Infrastruktur möchte einen Penetrationstest durchführen und der Hersteller reagiert auf entsprechende Anfragen nicht oder weigert sich zu kooperieren und verweigert den Zugriff auf relevante Teile seines Produktes. Dann kann er ebenfalls als nicht vertrauenswürdig eingestuft werden.
  3. Ein Hersteller mit einem trägen Patch- und Schwachstellenmanagement, der nicht in der Lage ist, unverzüglich nach Kenntnisnahme Schwachstellen an seinem Produkt zu beheben, ist als nicht vertrauenswürdig einzustufen. Trägheit hat an dieser Stelle mehrere Dimensionen:
    • (a) Keine zeitnahe Reaktion auf gemeldete Schwachstellen: Falls der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist mit einer Untersuchung oder Behebung der Schwachstelle reagiert, kann dies als Untätigkeit gewertet werden. Die angemessene Frist hängt von der Dringlichkeit der Schwachstelle ab.
    • (b) Unterlassene Meldung an Betreiber kritischer Anlagen: Wenn der Hersteller eine Schwachstelle erkennt, jedoch den Betreiber kritischer Anlagen nicht darüber informiert, verstößt er gegen die Transparenzanforderungen und wird als untätig betrachtet, selbst wenn er die Schwachstelle möglicherweise intern angeht.
    • (c) Keine klaren und nachvollziehbaren Pläne zur Beseitigung der Schwachstelle: Falls der Hersteller keine konkreten Pläne zur Behebung der Schwachstelle erstellt und an die Betreiber kommuniziert, liegt eine Untätigkeit vor.

Untätigkeit ist demnach also gegeben, wenn der Hersteller weder zeitnah handelt noch bereit ist, seine Maßnahmen gegenüber den Betreibern und Aufsichtsbehörden transparent zu machen. Ein Hersteller kann also aus diversen Gründen bereits als nicht-vertrauenswürdig angesehen werden.

In einem zweiten Teil dieses Artikels, den Sie in der 6. Ausgabe des INDUSTRIE 4.0&IIoT-Magazins lesen, werden die Folgen dieser Anforderungen verdeutlicht. Zusätzlich werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, um das bestehende ISMS angemessen anzupassen.



  • Orbis bündelt HR-Knowhow unter neuer Dachmarke

    Orbis bündelt HR-Knowhow unter neuer Dachmarke

    Die Orbis-Gruppe will mit der neuen Dachmarke Orbis People ihr SAP-Knowhow im Bereich Personalmanagement unter einem Dach bündeln.

    mehr lesen: Orbis bündelt HR-Knowhow unter neuer Dachmarke

  • Maschinen- und Anlagenbau bleibt trotz Materialengpässen auf Kurs

    Maschinen- und Anlagenbau bleibt trotz Materialengpässen auf Kurs

    Der Maschinen- und Anlagenbau bekommt die globalen Materialengpässe und Lieferschwierigkeiten zunehmend zu spüren. „Wie in allen Industrien, werden sich auch bei uns die Lieferschwierigkeiten bei einigen Vorleistungen noch längere Zeit…

    mehr lesen: Maschinen- und Anlagenbau bleibt trotz Materialengpässen auf Kurs

  • Ifo-Index fällt um 1,2 Punkte

    Ifo-Index fällt um 1,2 Punkte

    Lieferengpässe drücken die Stimmung der deutschen Wirtschaft. So gehen die Indexwerte von Industrie, Handel und Dienstleistungen im Oktober zurück. Lediglich aus dem Bauhauptgewerbe kommen positive Signale.

    mehr lesen: Ifo-Index fällt um 1,2 Punkte

  • Anzeige
    Retarus beschleunigt Datenaustausch in der Produktion

    Retarus beschleunigt Datenaustausch in der Produktion

    Die Digitalisierungs- und Automatisierungslösungen von Retarus ermöglichen effiziente Abläufe ohne manuellen Aufwand oder Kompromisse bei der Datensouveränität

    mehr lesen: Retarus beschleunigt Datenaustausch in der Produktion

  • Energieeffizienz verbessern, CO2-Ausstoß verringern

    Energieeffizienz verbessern, CO2-Ausstoß verringern

    Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden – über den European Green Deal und eine Abgabe auf CO2-Emissionen. Fraunhofer-Forschende unterstützen Unternehmen bei der Reduktion ihrer Emissionen mittels Net-Zero-Technologien.

    mehr lesen: Energieeffizienz verbessern, CO2-Ausstoß verringern

  • Vier neue Vertriebspartner für Universal Robots

    Vier neue Vertriebspartner für Universal Robots

    Universal Robots (UR) baut sein Vertriebsnetz in Deutschland aus. Mit SCS Robotik, JDT Robotics, PTS Automation sowie der Somack sind vier neue Partner hinzugekommen.

    mehr lesen: Vier neue Vertriebspartner für Universal Robots

  • Cyberangriffe gefährden die Digitalisierung

    Cyberangriffe gefährden die Digitalisierung

    Im seinem neuen Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland fordert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik der Cybersicherheit eine stärkere Bedeutung beizumessen. Die Gefährdungslage sei hoch, so Bundesinnenminister Horst Seehofer.

    mehr lesen: Cyberangriffe gefährden die Digitalisierung

  • Materialise eröffnet Metall-Kompetenzzentrum für 3D-Druck

    Materialise eröffnet Metall-Kompetenzzentrum für 3D-Druck

    Der 3D-Druck-Spezialist Materialise vergrößert seinen Bremer Standort und hat ein Metall-Kompetenzzentrum für 3D-Druck eröffnet, das künftig 120 Mitarbeitern Platz bieten soll.

    mehr lesen: Materialise eröffnet Metall-Kompetenzzentrum für 3D-Druck

  • Moxa und Crosser arbeiten zusammen

    Moxa und Crosser arbeiten zusammen

    Mit dem Ziel Komplettlösungen für das Industrial Internet of Things anbieten zu können, arbeiten Moxa Europe und Crosser zukünftig zusammen. Dazu integriert Moxa den Low-Code-Ansatz von Crosser in seine Lösungen.

    mehr lesen: Moxa und Crosser arbeiten zusammen

  • Neuer Geschäftsführer bei Sage

    Neuer Geschäftsführer bei Sage

    Christoph Stoica verantwortet als neuer Geschäftsführer zukünftig die Landesgesellschaften in Zentraleuropa von Sage. Er übernimmt das Amt zum 1. November.

    mehr lesen: Neuer Geschäftsführer bei Sage

  • Höchstes Budget für Nachhaltigkeit im Maschinenbau

    Höchstes Budget für Nachhaltigkeit im Maschinenbau

    68 Prozent der deutschen Maschinen und Anlagenbauer haben Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie verankert, 39 Prozent von ihnen – und damit mehr im Vergleich zu anderen Branchen – stellen spezielles Budget…

    mehr lesen: Höchstes Budget für Nachhaltigkeit im Maschinenbau

  • Aras ernennt Roque Martin zum CEO

    Aras ernennt Roque Martin zum CEO

    Roque Martin wird neuer CEO beim Low-Code-Spezialisten Aras. Der bisherige CEO und Unternehmensgründer Peter Schroer wechselt in das Board of Directors.

    mehr lesen: Aras ernennt Roque Martin zum CEO