AI Act nimmt letzte Hürde

AI act regulation symbol in Europe. Concept words AI artificial intelligence act regulation on wooden block. Beautiful blue background. Business AI act regulation concept Copy space
Bild: ©RafMaster/stock.adobe.com

Die Mitgliedsstaaten der EU wollen heute im Ministerrat den AI Act beschließen. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst kommentiert die Regulierung: „Mit der heutigen Entscheidung nimmt der AI Act die letzte formale Hürde. Europa gibt damit einen EU-weiten Regulierungsrahmen für künstliche Intelligenz vor, der AI Act ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Allerdings lässt der AI Act wesentliche Fragen offen, in Deutschland und den anderen EU-Ländern beginnt die Regulierungsarbeit jetzt erst. Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhält oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt wird, hängt entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet und die Regelungen in Deutschland umgesetzt werden.“ Für Wintergerst muss es das Ziel sein, den Einsatz von KI in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft voranzubringen.

EU-Kommission soll schnell handeln

Auch die EU-Kommission sei gefordert. Sie müsse das angekündigte AI-Office rasch einrichten und mit der Umsetzung der Anforderungen für sogenannte General Purpose AI Models beginnen. So sei insbesondere wichtig, dass die Regulierung für diese KI-Basismodelle bürokratiearm und praxisnah gestaltet werde. Das gelte auch für die weiteren Richtlinien, die jetzt erarbeitet werden müssen, heißt es von Wintergerst in der Bitkom-Pressemitteilung. Dabei komme es darauf an, Doppelregulierung zu vermeiden und dauerhafte Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bundesregierung müsse zeitnah einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz vorlegen, damit die Unternehmen wissen, was auf sie zukäme. „Zugleich müssen drängende Fragen wie die nach einer zentralen Aufsichtsbehörde und deren Ausstattung mit Personal und finanziellen Ressourcen beantwortet werden“, sagt Wintergerst.